Aufgrund des Stadtratsbeschluss vom 15.12.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 20.12.2022 verfügt, die folgenden Straßen nachträglich in das o. g. Straßenbestandsverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege und Plätze einzutragen:
| 1. | BÖW 80 - 'Hochsteinweg' von Anfangspunkt '2537001' bis Endpunkt '2537002 ' |
| 2. | BÖW 81 - 'Pfarrweg' von Anfangspunkt '2637003' bis Endpunkt '2638019' |
| 3. | BÖW 86 - 'Poetenweg' von Anfangspunkt '2537007' bis Endpunkt '2537007A' |
| 4. | BÖW 82 - 'Zechenweg' von Anfangspunkt '2637030' bis Endpunkt '2637004' |
| 5. | BÖW 84 - 'Parkplatz Am Ladenberg' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638026' bis Endpunkt '2638062A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638032' bis Endpunkt '2638063' |
| 6. | BÖW 85 - 'Weg Untere-Obere Bergstraße' von Anfangspunkt '2637011' bis Endpunkt '2637018' |
| 7. | BÖW 83 - 'Parkplatz am Stolln' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638078A' bis Endpunkt '2638067', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638067' bis Endpunkt '2638024A' |
| 8. | BÖW 79 - 'Oberhammer' Teilstrecke 1 von Anfangspunkt '2638012' bis Endpunkt '2638083A', Teilstrecke 2 von Anfangspunkt '2638013' bis Endpunkt '2638083A' |
| 9. | BÖW 78 - 'An der Zwieselmühle ' von Anfangspunkt '2738002' bis Endpunkt '2738006' |
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straßen, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkten, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Stadtverwaltung Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, in der Bauverwaltung im Rathaus Berggießhübel, Ladenberg 7 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Betroffene Eigentümer werden über die Änderung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Auslegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstr. 5 einzulegen.