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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 1/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 52. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 14.12.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Markus Funken

entschuldigt

Herr Christian Helm

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

unentschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Susan Präffke

Frau Janine Böhme

Frau Carolin Fanko

Frau Julia Spenke

Gäste

6 Bürger/-innen

Frau Heike Sabel

Sächsische Zeitung

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0974/23

Beschluss:

Es wird beschlossen:

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0975/23

Beschluss:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ (Fassung vom 22.08.2023) vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft.

2.

Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage.

Die Stadtverwaltung empfiehlt den Beschluss.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0976/23

Beschluss:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Fassung vom 22.08.2023) vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft.

2.

Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage.

Die Stadtverwaltung empfiehlt den Beschluss.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0977/23

Beschluss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal. Die Begründung wird gebilligt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB zu beantragen und diese nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0958/23

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“ in der aktualisierten Fassung vom Oktober 2023 wird zur Beschlussfassung an den Stadtrat empfohlen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

1.

Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 601, 606 und 608 der Gemarkung Gottleuba. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist im Lageplan dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage (Anlage 2).

2.

Der Ergänzungssatzung die Bezeichnung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ zu vergeben.

3.

Den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

4.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.