| Anwesenheit | |
| Bürgermeister | |
| Herr Thomas Peters |
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| Stadträte | |
| Herr Markus Funken | entschuldigt |
| Herr Christian Helm |
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| Herr Mirco Heymann |
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| Herr Bodo Hippe |
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| Frau Regina Kielmann | unentschuldigt |
| Herr Heiko Knick | entschuldigt |
| Herr Robert Kühn |
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| Herr Marco Morgenstern |
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| Frau Ines Schönfeldt |
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| Herr Andre Webersen | unentschuldigt |
| Frau Christina Witt-Funken |
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| Herr André Ziegenbalg |
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| Verwaltung | |
| Frau Susan Präffke |
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| Frau Janine Böhme |
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| Frau Carolin Fanko |
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| Frau Julia Spenke |
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| Gäste | |
| 6 Bürger/-innen |
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| Frau Heike Sabel | Sächsische Zeitung |
| Protokollantin | |
| Frau Marion Nitzsche |
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DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0974/23
Beschluss:
Es wird beschlossen:
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 9 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0975/23
Beschluss:
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ (Fassung vom 22.08.2023) vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft. |
| 2. | Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage. |
| Die Stadtverwaltung empfiehlt den Beschluss. | |
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0976/23
Beschluss:
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Fassung vom 22.08.2023) vom 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft. |
| 2. | Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange hat der Stadtrat gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der Stadtrat beschließt das Abwägungsergebnis gemäß beiliegender Vorlage. |
| Die Stadtverwaltung empfiehlt den Beschluss. | |
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0977/23
Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal. Die Begründung wird gebilligt. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB zu beantragen und diese nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 9 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0958/23
Beschluss:
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“ in der aktualisierten Fassung vom Oktober 2023 wird zur Beschlussfassung an den Stadtrat empfohlen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 8 |
| für den Beschluss: | 8 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 1. | Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. |
| Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 601, 606 und 608 der Gemarkung Gottleuba. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist im Lageplan dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage (Anlage 2). |
| 2. | Der Ergänzungssatzung die Bezeichnung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ zu vergeben. |
| 3. | Den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. |
| 4. | Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. |