Anwesenheit:
Bürgermeisterin
Frau Kristin Grahl
Stadträte:
Herr Sebastian Frey
Herr Egbert Grahl
Herr Sebastian Hutkai
Frau Bärbel Kemper — entschuldigt
Herr Rainer Kristmann
Frau Veronika Petzold
Frau Alexandra Spindler
Herr Stefan Strehlow
Frau Heike Wehner
Gäste
25 Bürger/-innen
Herr RA Henrik Karch
Protokollantin
Frau Romy Morawietz
Beschluss Nr. 306-40/2023 – Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Waltersdorf“
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Solarpark Waltersdorf" zur Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO in den Gemarkungen Waltersdorf sowie die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für den vorliegenden Antrag des Vorhabenträgers „Solarpark Waltersdorf GmbH i.G.“ einschließlich des als Anlage beigefügten Vorhaben- und Erschließungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wird bei 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt. Zwei Stadträte sind befangen.
Die Bürgermeisterin beantragt eine geheime Abstimmung zu dieser Beschlussfassung. Diese wird mit 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen mehrheitlich bestätigt.
Beschluss Nr. 307-40/2023 – Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 300,00 EUR zu.
Der Beschluss wird bei 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 308-40/2023 – Bauantrag – Neubau Wohnraum auf Anbau mit Verlängerung des Daches vom Haupthaus
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, dem Bauantrag von Herrn Michael Kirchleder, Flurstück 105/h der Gemarkung Biensdorf – Biensdorf 71 (Neubau Wohnraum auf Anbau mit Verlängerung des Daches vom Haupthaus), das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 4 SächsBO dem Vorhaben zu.
Der Beschluss wird bei 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.