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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 1/2024
Stadt Liebstadt
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 28.11.2023

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte:

Herr Sebastian Frey

Herr Egbert Grahl

Herr Sebastian Hutkai

Frau Bärbel Kemper

entschuldigt

Herr Rainer Kristmann

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow

Frau Heike Wehner

entschuldigt

Verwaltung erfüllende Gemeinde

Frau Susan Präffke

Gäste

15 Bürger/-innen

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 302-39/2023 - Auftragsvergabe - Beschaffung von Einsatzkleidung

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung von Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr. Mit der Lieferung wird die folgende Firma beauftragt: GENIUS Development & Sales, Schweßwitzer Straße 6, 06686 Lützen. Die Auftragssumme beträgt 12.092,78 EUR brutto.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

Beschluss Nr. 303-39/2023 - Stellungnahme der Stadt Liebstadt -

Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die als Anlage zum Beschluss gefertigte Stellungnahme zur Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs gem. § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz-SächsLPlG) und an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließl. des Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts gem. § 8 ROG und § 2 Abs. 2 SächsLPlG zum Sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, zur Übersendung an den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.

*Die Anlage ist nach vorheriger Terminabsprache in der Verwaltung zu den Öffnungszeiten des Rathauses Liebstadt einsehbar.

Beschluss Nr. 304-39/2023 - Bildung/Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Bildung eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024 für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als erfüllende Gemeinde mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal als beteiligte Gemeinden.

Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.