Öffentliche Bekanntmachungen von Mahnungen
Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel folgendes bekannt:
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach § 13 SächsVwVG vom 10.01.2025, zum Personenkonto 122089, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Hans-Joachim Kelle (letzte bekannte Adresse: Nentmannsdorf 72a in 01819 Bahretal) im Namen der Gemeinde Bahretal, Gersdorf Nr. 31 in 01819 Bahretal, bekannt gemacht.
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach § 13 SächsVwVG vom 10.01.2025, zum Personenkonto 112559, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Frank Nitschke (letzte bekannte Adresse: Kurt-Eisner-Straße 61 in 04275 Leipzig) im Namen der Stadt Liebstadt, Kirchplatz 2 in 01825 Liebstadt, bekannt gemacht.
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach § 13 SächsVwVG vom 10.01.2025, zum Personenkonto 120669, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Cory Andrew Hulse (letzte bekannte deutsche Adresse: Gottleubaer Straße 39 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel) im Namen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 5 in 01816 Bad Gottleuba, bekannt gemacht.
Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung nach § 13 SächsVwVG vom 10.01.2025, zum Personenkonto 105376, wird hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen Frau Katharine Hulse (letzte bekannte Adresse: Gottleubaer Straße 39 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel) im Namen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 5 in 01816 Bad Gottleuba, bekannt gemacht.
Die derzeitigen Aufenthaltsorte der vorgenannten Personen sind unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Die Betroffenen können bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kämmerei / Kasse, Königstraße 5 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.
Die o.g. Ankündigungen der Zwangsvollstreckung gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben.