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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 1/2025
Stadt Liebstadt
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 10.12.2024

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte

Herr Egbert Grahl

Herr Rainer Kristmann

Herr Michael Martin

Herr René Meißner

entschuldigt

Herr Rico Nickl-Müller

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow

entschuldigt

Herr Göran Vogler

entschuldigt

Frau Heike Wehner

entschuldigt

Herr Patrick Weller

Herr René Zboron

entschuldigt

Gäste

Frau Susan Präffke, Kämmerin

6 Bürger

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 19-04/2024 – Feststellung des Ausscheidens eines Stadtrates aus dem Stadtrat der Stadt Liebstadt gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stellt fest, dass der Stadtrat Göran Vogler gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO aus dem Stadtrat ausscheidet.

Herr Vogler zeigt mit Schreiben vom 29.11.2024 die Niederlegung seines Mandats aus gesundheitlichen Gründen an. Als Nachfolgekandidat rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber, Herr Robert Tauno Falckenberg, nach.

Eine Ergänzungswahl ist lt. § 34 Abs. 7 SächsGemO nicht durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  8

für den Beschluss:  —  8

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beschluss Nr. 20-04/2024 – Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 693,85 EUR zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  8

für den Beschluss:  —  8

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beschluss Nr. 21-04/2024 – Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum

Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum auf dem Flurstück 32/2 der Gemarkung Döbra in 01825 Liebstadt, Döbraer Straße zu erteilen.

Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  8

für den Beschluss:  —  8

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0