Anwesenheit:
Bürgermeisterin
Frau Kristin Grahl
Stadträte
| Herr Egbert Grahl | |
| Herr Rainer Kristmann |
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| Herr Michael Martin | |
| Herr René Meißner | entschuldigt |
| Herr Rico Nickl-Müller | |
| Frau Veronika Petzold |
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| Frau Alexandra Spindler |
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| Herr Stefan Strehlow | entschuldigt |
| Herr Göran Vogler | entschuldigt |
| Frau Heike Wehner | entschuldigt |
| Herr Patrick Weller | |
| Herr René Zboron | entschuldigt |
| Gäste | |
| Frau Susan Präffke, Kämmerin | |
| 6 Bürger | |
| Protokollantin | |
| Frau Romy Morawietz | |
Beschluss Nr. 19-04/2024 – Feststellung des Ausscheidens eines Stadtrates aus dem Stadtrat der Stadt Liebstadt gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stellt fest, dass der Stadtrat Göran Vogler gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO aus dem Stadtrat ausscheidet.
Herr Vogler zeigt mit Schreiben vom 29.11.2024 die Niederlegung seines Mandats aus gesundheitlichen Gründen an. Als Nachfolgekandidat rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber, Herr Robert Tauno Falckenberg, nach.
Eine Ergänzungswahl ist lt. § 34 Abs. 7 SächsGemO nicht durchzuführen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 8
für den Beschluss: — 8
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 20-04/2024 – Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 693,85 EUR zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 8
für den Beschluss: — 8
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 21-04/2024 – Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum
Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum auf dem Flurstück 32/2 der Gemarkung Döbra in 01825 Liebstadt, Döbraer Straße zu erteilen.
Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 8
für den Beschluss: — 8
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0