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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 1/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 17. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 11.12.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

bis 20:00 Uhr

Frau Christina Witt-Funken

Herr Chris Wolf

ab 18:04 Uhr

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Frances Hinz

Frau Janine Böhme

Herr Mirko Kuntzsch

Frau Michaela Ulbrich

Gäste

19 Bürger-/innen

Herr Rolf Epperlein

bis 19:07 Uhr

Herr Uwe Leinen

bis 19:07 Uhr

Frau Heike Sabel

Protokollantin

Frau Lisa-Marie Peuckert

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0194/25

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“ in der aktualisierten Fassung vom November 2025 wird durch den Stadtrat beschlossen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  16

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0210/25

Beschluss:

Für den Abwasserbetrieb „Gottleubatal“ wird:

1.

der Bericht der örtlichen Prüfung gemäß §§ 105 SächsGemO sowie § 14 i. V. mit § 13 Abs. 1 und 2 KomPrüfVO und der Bericht der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO zum 31. Dezember 2023 festgestellt,

2.

der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 50.849,87 € wird auf neue Rechnung vorgetragen,

3.

der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

zu 1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023

Bilanzsumme  —  14.977.582,61 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  14.034.495,44 €

-

das Umlaufvermögen  —  942.973,37 €

-

sonstige Rechnungsabgrenzungsposten  — 113,80 €

-

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  —  0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  3.676.620,42 €

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  0,00 €

-

die Sonderposten für Investitionszuschüsse  —  5.906.408,00 €

-

die Rückstellungen  —  17.000,00 €

-

die Verbindlichkeiten  —  5.377.554,19 €

-

Rechnungsabgrenzungsposten  —  0,00 €

Jahresfehlbetrag  —  50.849,87 €

Summe Erträge  —  1.331.397,23 €

Summe Aufwendungen  —  1.382.347,10 €

zu 2.

Verwendung des Jahresüberschusses / Behandlung des Jahresverlustes

bei Jahresgewinn:  —  entfällt

a)

zum Ausgleich des Verlustvortrages der Vorjahre  —  -

b)

Zuführung zur allgemeinen Rücklage  —  -

c)

Vortrag auf neue Rechnung (bilanziell Gewinnvortrag)  —  -

d)

Ausschüttung an die Stadt BGB  —  -

bei Jahresverlust:

a)

Zuführung zum Verlustvortrag  —  50.849,87 €

b)

aus dem Haushalt der Stadt BGB auszugleichen  —  -

c)

aus der allgemeinen Rücklage ausgleichen  —  -

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0211/25

Beschluss:

Für den Abwasserbetrieb „Gottleubatal“ wird:

1.

der Bericht der örtlichen Prüfung gemäß §§ 105 SächsGemO sowie § 14 i. V. mit § 13 Abs. 1 und 2 KomPrüfVO und der Bericht der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO zum 31. Dezember 2024 festgestellt,

2.

der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 58.876,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen,

3.

der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

zu 1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024

Bilanzsumme  —  16.463.373,48 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  14.808.695,02 €

-

das Umlaufvermögen  —  1.654.553,15 €

-

sonstige Rechnungsabgrenzungsposten  —  125,31 €

-

nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  —  0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  3.621.086,84 €

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  0,00 €

-

die Sonderposten für Investitionszuschüsse  —  5.727.945,00 €

-

die Rückstellungen  —  23.000,00 €

-

die Verbindlichkeiten  —  7.091.341,64 €

-

Rechnungsabgrenzungsposten  —  0,00 €

Jahresfehlbetrag  —  58.876,38 €

Summe Erträge  —  1.665.730,62 €

Summe Aufwendungen  —  1.724.607,00 €

zu 2.

Verwendung des Jahresüberschusses / Behandlung des Jahresverlustes

bei Jahresgewinn:  —  entfällt

a)

zum Ausgleich des Verlustvortrages der Vorjahre  —  -

b)

Zuführung zur allgemeinen Rücklage  —  -

c)

Vortrag auf neue Rechnung (bilanziell Gewinnvortrag)  —  -

d)

Ausschüttung an die Stadt BGB  —  -

bei Jahresverlust:

a)

Zuführung zum Verlustvortrag  — 58.876,38 €

b)

aus dem Haushalt der Stadt BGB auszugleichen  —  -

c)

aus der allgemeinen Rücklage ausgleichen  —  -

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0196/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01. Februar 2026 für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Die als Anlage beigefügte Übersicht zur Erhöhung der Elternbeiträge diente zur Entscheidungsfindung für die Höhe der Elterngeldbeiträge ab dem 01. Februar 2026 (blau gekennzeichnet).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossenen Prozentsätze der einzelnen Einrichtungsarten in die Satzung einzufügen und bekanntzugeben.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  9

gegen den Beschluss:  —  6

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0206/25

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

Beschlussfassung: an Ausschuss zurückverwiesen

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0212/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Dieser Satzungsentwurf, der als Satzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

Von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  16

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0207/25

Beschluss:

Die Firma Basler & Hofmann Deutschland GmbH wird gemäß ihrem Angebot vom 05.12.2025 i. H. v. 24.860,09 € mit Planungsleistungen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Ersatz-Neubau einer Zweifeldsporthalle am Standort der Oberschule Bad Gottleuba beauftragt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  16

für den Beschluss:  —  16

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0208/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.) Die Planungsleistungen für die HLS-Planung (Leistungsphasen 2 - 9 nach HOAI) werden an das Planungsbüro Schröder Ingenieurbüro für Gebäudetechnik aus Falkenau vergeben. (Beauftragung erfolgt Stufenweise)

2.) Die vorläufigen Honorarkosten belaufen sich auf 66.794,39 € (brutto), basierend auf den aktuell bekannten anrechenbaren Kosten. (siehe Angebotsauswertung Pkt. 4. Kostenschätzung)

3.) Der Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Angebotsauswertung gemäß VGV-Kriterien.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  16

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0209/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

4.) Die Planungsleistungen für die Elektroplanung (Leistungsphasen 2 - 9 nach HOAI) werden an das Planungsbüro IBHS Ingenieurbüro Hahn GmbH aus Pirna vergeben. (Beauftragung erfolgt Stufenweise)

5.) Die vorläufigen Honorarkosten belaufen sich auf 50.211,47 € (brutto), basierend auf den aktuell bekannten anrechenbaren Kosten. (siehe Angebotsauswertung Pkt. 4. Kostenschätzung)

6.) Der Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Angebotsauswertung gemäß VGV-Kriterien.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  17

für den Beschluss:  —  16

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  1