Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2025 (DS 0142/25) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandel an der Pirnaer Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Mit diesem Bebauungsplan soll die Errichtung eines neuen Discounters zuzüglich Bäckerei- und Fleischereigeschäft zur nachhaltigen Sicherung der Versorgung ermöglicht werden.
Der künftige räumliche Geltungsbereich umfasst ein Teilstück des Flurstücks 239/2 der Gemarkung Gottleuba und befindet sich auf dem ehemaligen MAFAGO-Gelände an der Pirnaer Straße.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist das Gebiet als „Gemeinbedarf“ ausgewiesen.
Zum Bebauungsplan einschließlich Begründung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Diese wird öffentlich bekannt gegeben.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, 13.01.2026