Anwesenheit:
Bürgermeisterin
Frau Kristin Grahl
Stadträte
Herr Robert Falckenberg
Herr Egbert Grahl
Herr Rainer Kristmann
Herr Michael Martin
Herr René Meißner
Herr Rico Nickl-Müller
Frau Veronika Petzold
Frau Alexandra Spindler
Herr Stefan Strehlow unentschuldigt
Frau Heike Wehner
Herr Patrick Weller
Herr René Zboron
Verwaltung
Herr Mirko Kuntzsch
Frau Kerstin Sonntag
Frau Luisa Meschke
Gäste
2 Bürger
Protokollantin
Frau Romy Morawietz
Beschluss Nr. 55-13/2026
Teilabbruch und Sanierung Dach und Treppenanlage sowie brandschutztechnische Ertüchtigung des Treppenraums 1 im Schloss Kuckuckstein –
Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu erteilen.
Gegenstand des Antrages ist der Teilabbruch und die Sanierung des Dachs und der Treppenanlage sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung des Treppenraums 1 im Schloss Kuckuckstein, Flurstück 76 der Gemarkung Liebstadt in 01825 Liebstadt, Schloßstraße 1a.
Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO vorbehaltlich der gesicherten Erschließung dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 12
für den Beschluss: — 12
gegen den Beschluss — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 56-13/2026
Vorbescheid zur Nutzungsänderung von Gewerberäumen zur Wohnnutzung – Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung von Gewerberäumen zur Wohnnutzung, Flurstück 17/2 der Gemarkung Waltersdorf in 01825 Liebstadt, Waltersdorfer Straße, zu erteilen.
Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Entsprechende Hinweise zur Erschließung werden der Stellungnahme hinzugefügt.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 12
für den Beschluss: — 12
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 57-13/2026
Annahme von Spenden gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspende für den konkret benannten Zweck in Höhe von 50,00 EUR zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 12
für den Beschluss: — 12
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 58-13/2026
Feststellung des Ausscheidens eines Stadtrates aus dem Stadtrat der Stadt Liebstadt gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stellt fest, dass der Stadtrat Stefan Strehlow gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO aus dem Stadtrat ausscheidet.
Herr Strehlow hat mit Schreiben vom 28.03.2025 die Niederlegung seines Mandats aus gesundheitlichen Gründen angezeigt.
Als Nachfolgekandidat rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber, Herr Thomas Schlomski, nach.
Eine Ergänzungswahl ist lt. § 34 Abs. 7 SächsGemO nicht durchzuführen.
Beschlussfassung: mehrheitlich abgelehnt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 12
für den Beschluss: — 4
gegen den Beschluss: — 5
Enthaltungen: — 3