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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 10/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszugaus dem Protokoll der 48. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 14.09.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Markus Funken

entschuldigt

Herr Christian Helm

entschuldigt

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

unentschuldigt

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

unentschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Frances Hinz

bis TOP 10

Frau Janine Böhme

bis TOP 10

Frau Carolin Fanko

Frau Susan Präffke

Gäste

2 Bürger

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0910/23

Beschluss:

1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 22.08.2023 und die Begründung einschließlich des Umweltberichts werden gebilligt.

2. Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 22.08.2023 und die Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3. Der Stadtrat beschließt, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0911/23

Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in der Fassung vom 22.08.2023 einschließlich der Begründung wird gebilligt.

2. Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 22.08.2023 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

3. Der Stadtrat beschließt, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0905/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Leasing-Vertrages für einen UNIMOG U319 mit den Anbaugeräten Pflug und Streuer mit der FM LeasingPartner Sachsen-Thüringen GmbH, Neefestraße 88 in 09116 Chemnitz, zur Nutzung im kommunalen Bauhof. Der Leasingvertrag wird über eine Laufzeit von 72 Monaten abgeschlossen. Bei einer monatlichen Leasingrate von 2.651,92 EUR brutto ergibt sich ein Gesamtvertragswert von 190.937,88 EUR brutto. Die Lieferung des Fahrzeuges erfolgt durch die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Hans-Grade-Straße 2, 04509 Wiedemar, Niederlassung Wilsdruff.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0914/23

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Wahl für das Ehrenamt der Friedensrichterin zu. Zur Friedensrichterin für die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird Frau Ingrid Gebauer gewählt.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0919/23

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit

Summe der ordentlichen Erträge von

8.230.421,21 €

Summe der ordentlichen Aufwendungen von

8.369.183,51 €

einem ordentlichen Jahresergebnis von

-138.762,30 €

Summe der außerordentlichen Erträge von

611.704,47 €

Summe der außerordentlichen Aufwendungen von

166.122,74 €

einem Sonderergebnis von

445.581,73 €

Gesamtergebnis

306.819,43 €

nachrichtlich:

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses, der mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet wird

138.762,30 €

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird

445.581,73 €

in der Finanzrechnung mit

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.190.503,11 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.691.596,99 €

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

498.906,12 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.333.347,66 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.013.898,35 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

319.449,31 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss

818.355,43 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-356.331,13 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

9.713,32 €

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

471.737,62 €

Anfangsbestand an liquiden Mitteln

666.170,19 €

Endbestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres

1.137.907,81 €

in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

Aktiva

Anlagevermögen

37.157.933,47 €

Umlaufvermögen

2.015.056,50 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

29.049,95 €

Passiva

Kapitalposition

25.437.236,51 €

Sonderposten

5.657.700,05 €

Rückstellungen

2.050.792,74 €

Verbindlichkeiten

5.992.003,95 €

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

64.306,67 €

Bilanzsumme

39.202.039,92 €

2. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird zur Kenntnis genommen (§ 104 Abs. 2 SächsGemO).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0920/23

Beschluss:

3. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit

Summe der ordentlichen Erträge von

9.350.016,46 €

Summe der ordentlichen Aufwendungen von

8.820.311,43 €

einem ordentlichen Jahresergebnis von

529.705,03 €

Summe der außerordentlichen Erträge von

608.414,07 €

Summe der außerordentlichen Aufwendungen von

205.271,93 €

einem Sonderergebnis von

403.142,14 €

Gesamtergebnis

932.847,17 €

nachrichtlich:

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird

529.705,03 €

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird

403.142,14 €

in der Finanzrechnung mit

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.059.190,66 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.917.409,50 €

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.141.781,16 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

774.307,42 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.739.668,27 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-965.360,85 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss

176.420,31 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

287.456,25 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-22.429,95 €

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

441.446,61 €

Anfangsbestand an liquiden Mitteln

1.137.907,81 €

Endbestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres

1.579.354,42 €

in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

Aktiva

Anlagevermögen

38.124.920,86 €

Umlaufvermögen

2.719.698,20 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

10.922,52 €

Passiva

Kapitalposition

26.404.461,37 €

Sonderposten

5.880.562,06 €

Rückstellungen

1.600.575,81 €

Verbindlichkeiten

6.893.093,75 €

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

76.848,59 €

Bilanzsumme

40.855.541,58 €

nachrichtlich:

Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre

54.372,88 €

4. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird zur Kenntnis genommen (§ 104 Abs. 2 SächsGemO).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0921/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Drucksache DS-0888/23 aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2023.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0922/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Rahmenvertrag inklusive Anlagen über den Betrieb und die Finanzierung der neuen Kindertagesstätte „Flax und Krümel“ im Ortsteil Markersbach, Dorfstraße 58 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dresden, abzuschließen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0926/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird die Zustimmung nach § 77 SächsBO für den Neubau eines weiteren Dienstgebäudes im Bereich des Bundespolizeireviers Breitenau, Flurstück 175/14 der Gemarkung Börnersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 60, erteilt.

Damit stimmt die Stadt dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0925/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Baumaßnahme Neuordnung Trennsystem – An den Scheunen in Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bauabschnitt (BA) 3 an die Firma

Bauunternehmung Hartmann

Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH

Hauptstraße 18 OT Neuclausnitz

09623 Rechenberg-Bienenmühle.

Die Angebotssumme beträgt 293.761,10 (brutto).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0929/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Auftrag für die Tief- und Elektroarbeiten im Zuge der Baumaßnahme „Erneuerung öffentliche Beleuchtung in Berggießhübel“ an die

Firma Tief- und Rohrleitungsbau Pirna GmbH zu vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 246.980,70 € (brutto).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0