Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 10/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Öffentliche BekanntmachungAufstellungsbeschluss3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal
Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal
Mit Beschluss (31/06/2023) der Gemeinde Bahretal in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Juni 2023 und Beschluss (022/10/2023) des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in seiner Sitzung am 18.September 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal gemäß § 2 Abs. 1 und § 5 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die Änderung umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Wingendorf“ mit dem Flurstück 1/c der Gemarkung Wingendorf vollständig und dem Flurstück 127 der Gemarkung Wingendorf teilweise.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wingendorf“ durchgeführt. Die Änderung umfasst das Gebiet der Gemeinde Bahretal.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 19.09.2023
Th. Peters
Gemeinschaftsvorsitzender