Mit Beschluss (35/07/2023) des Gemeinderates der Gemeinde Bahretal in seiner Sitzung am 12.07.2023 und Beschluss (285-36/2023) des Stadtrates der Stadt Liebstadt in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 sowie mit Beschluss (021/10/2023) des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner Sitzung am 18.09.2023 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in der Fassung vom Juli 2023 gefasst.
Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Ladenberg 7, Erdgeschoss, Abteilung Bauverwaltung während der Dienststunden
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt während der Dienststunden
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
sowie in der Gemeinde Bahretal, Ortsteil Gersdorf Nr. 31, 01819 Bahretal während der Dienststunden
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
statt.
Zudem werden die Unterlagen mit allen Anlagen im Beteiligungsportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf den Homepages der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter www.stadt-bgb.de, der Stadt Liebstadt unter www.stadt-liebstadt.de und der Gemeinde Bahretal unter www.gemeinde-bahretal.de veröffentlicht.
Da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundzüge dieser Planung nicht berührt werden, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB und darüber hinaus von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.
Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Veröffentlichungsfrist vom 09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 von jedermann schriftlich (vorzugsweise elektronisch) oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 19.09.2023