Bewohnerparkausweise für ein bestimmtes Gebiet können nur Personen erhalten, welche in dem jeweiligen Bewohnerparkgebiet tatsächlich wohnen und auch amtlich gemeldet sind.
So erhalten Bewohner, denen Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage ihres Hauses zur Verfügung stehen, keinen Parkausweis. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis des Vermieters vorgelegt wird, dass kein Stellplatz angemietet werden kann. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
Antragsvoraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken stellen, wenn Sie
- mit Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkbereich der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gemeldet sind;
- ein auf Ihren Namen zugelassenes Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis maximal 3,5 t besitzen oder
- kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem Kfz fahren, welches Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde,
- private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen könnten, aber der Vermieter schriftlich bestätigt, dass Sie keinen Stellplatz angemietet haben und auch keinen Stellplatz anmieten können
Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen:
- ein formloser und unterschriebener Antrag; (Antrag ist auf der Internetseite der Stadt abrufbar)
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein;
- Führerschein.
- Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung.
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Wenn Sie nicht selbst die Halter/-in des Fahrzeuges sind:
- eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
Die Stadt bittet um eine Beantragung der Bewohnerparkausweise bis zum 30.11.2025, damit eine Berechtigung für das nächste Jahr pünktlich erteilt werden kann. Ordnungswesen