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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 11/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszugaus dem Protokoll der 36. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 26.09.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Marco Morgenstern

Vertretung für: Herrn Heiko Knick

Verwaltung

Frau Janine Böhme

Frau Carolin Fanko

Gäste

Frau Christina Witt-Funken

Stadträtin

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0937/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt die Firma Bertram Voigt, Hauptstraße 6 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel mit den Erdarbeiten für die öffentliche Beleuchtung im Ortsteil Bahra, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 11.299,44 EUR brutto.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0938/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt das erforderliche Material für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung im Ortsteil Bahra, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel bei der Firma Rink Elektrofachgroßhandel GmbH, Am Junger Löwe Schacht 8 in 09599 Freiberg einzukaufen. Die Auftragssumme beträgt 10.770,40 EUR brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0939/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines Mobilfunkmasten, Flurstück 50/3 der Gemarkung Börnersdorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

4

gegen den Beschluss:

2

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0940/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Ersatzneubau nach Abbrand auf dem Flurstück 195/b der Gemarkung Berggießhübel in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Panoramahöhe 1, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0942/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers zum Umbau und Sanierung eines Bildungszentrums zu einem Erholungs- und Naturresort mit 20 Ferienappartements und 77 Betten, Erweiterung der Terrasse mit darunter liegendem Lager und Garage mit 3 Stellplätzen, Neugestaltung der Außenanlagen inkl. eines Parkplatzes mit 37 Stellplätzen und einer Paddock Anlage mit 10 Boxen auf den Flurstücken 289/1, 289/2, 289/3 und 289/4 der Gemarkung Langenhennersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Forsthaus 32, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0