Anwesenheit
Bürgermeister
| Herr Thomas Peters |
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Stadträte
| Herr Mirco Heymann |
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| Frau Regina Kielmann | unentschuldigt |
| Herr Robert Kühn |
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| Herr André Ziegenbalg |
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| Herr Bodo Hippe |
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| Herr Heiko Knick | entschuldigt |
| Herr Marco Morgenstern | Vertretung für: Herrn Heiko Knick |
Verwaltung
| Frau Janine Böhme |
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| Frau Carolin Fanko |
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Gäste
| Frau Christina Witt-Funken | Stadträtin |
Protokollantin
| Frau Marion Nitzsche |
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DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0937/23
Beschluss:
Der Technische Ausschuss beschließt die Firma Bertram Voigt, Hauptstraße 6 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel mit den Erdarbeiten für die öffentliche Beleuchtung im Ortsteil Bahra, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 11.299,44 EUR brutto.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 5 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0938/23
Beschluss:
Der Technische Ausschuss beschließt das erforderliche Material für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung im Ortsteil Bahra, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel bei der Firma Rink Elektrofachgroßhandel GmbH, Am Junger Löwe Schacht 8 in 09599 Freiberg einzukaufen. Die Auftragssumme beträgt 10.770,40 EUR brutto.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0939/23
Beschluss:
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 4 |
| gegen den Beschluss: | 2 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0940/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Ersatzneubau nach Abbrand auf dem Flurstück 195/b der Gemarkung Berggießhübel in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Panoramahöhe 1, erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0942/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers zum Umbau und Sanierung eines Bildungszentrums zu einem Erholungs- und Naturresort mit 20 Ferienappartements und 77 Betten, Erweiterung der Terrasse mit darunter liegendem Lager und Garage mit 3 Stellplätzen, Neugestaltung der Außenanlagen inkl. eines Parkplatzes mit 37 Stellplätzen und einer Paddock Anlage mit 10 Boxen auf den Flurstücken 289/1, 289/2, 289/3 und 289/4 der Gemarkung Langenhennersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Forsthaus 32, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |