Titel Logo
Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 11/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll der 04. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 14.11.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

entschuldigt

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

Frau Christina Witt-Funken

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Susan Präffke

Frau Kathrin Schuller

Frau Janine Böhme

Herr Wladimir Lobko

Gäste

4 Bürger/innen

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0033/24

Beschluss:

1.

Der Satzungsbeschluss Nr. DS-1068/24 vom 06.06.2024 wird aufgehoben.

2.

Die überarbeitete Abwägungstabelle mit den Hinweisen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in der Fassung vom 29.08.2024 wird in der Form des Abwägungsprotokolls in der Fassung vom 29.08.2024 beschlossen.

3.

Die Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in der Fassung vom 29.08.2024 und die dazugehörige Begründung werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auszufertigen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Betreff genannte Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0038/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 01 für die Malerarbeiten an die Firma Lippert GmbH aus 01796 Pirna.

Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 51.434,28 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 143.579,57 € (brutto).

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  13

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0039/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 02 für die Ausführung der technischen Ausstattung im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS-Technik) an die Firma Wolfgang Lehmann Heizung/Lüftung/Sanitär GmbH aus Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 8.989,74 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 372.470,73 € (brutto).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0040/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 02 für die Dachdecker- und Zimmererarbeiten an die Firma Dachdeckermeister Toni Vacek aus 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 24.601,20 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 134.166,30 € (brutto).

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  13

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0029/24

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Beschlüsse 297/33/07 und 193/20/06 (Aufnahmestopp für Kinder aus anderen Gemeinden) aufzuheben.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0035/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Satzung zur Festsetzung der Eltenbeiträge in Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Kita-Beitragsordnung).

Die Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  14

gegen den Beschluss:  —  1

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0036/24

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die Benutzung der Friedhöfe und Gebührenordnung wird beschlossen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  14

gegen den Beschluss:  —  1

Enthaltungen:  —  0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0034/24

Beschluss:

Die 2. Änderung der Verordnung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) wird beschlossen.

Die Gebührenanpassung soll voraussichtlich zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  13

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0037/24

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz voröffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als Ortspolizeibehörde und zugleich erfüllende Gemeinde der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Polizeiverordnung VG BG-B).

Beschlussfassung: zurückgestellt

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0030/24

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft tritt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgelegten Hebesätze für das Jahr 2026 zu evaluieren und das Ergebnis dem Stadtrat im IV. Quartal 2025 vorzulegen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  13

gegen den Beschluss:  —  1

Enthaltungen:  —  1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0031/24

Beschluss:

Die voraussichtlichen Sitzungstermine des Stadtrates sowie der Ausschüsse für das Jahr 2025 gemäß Anlage werden festgelegt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:  —  15

für den Beschluss:  —  15

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0