Anwesenheit
Bürgermeister
Herr Thomas Peters
Stadträte
| Herr Paul Heier |
|
| Herr Mirco Heymann |
|
| Herr Bodo Hippe |
|
| Frau Sandra Jäpel |
|
| Herr Maik Kasischke |
|
| Herr Heiko Knick | entschuldigt |
| Herr Robert Kühn |
|
| Frau Kerstin Leupold | entschuldigt |
| Frau Kathleen Lindner |
|
| Herr Dirk Rätze |
|
| Frau Ines Schönfeldt |
|
| Herr Andreas Schröder |
|
| Herr Jens Ulbrich |
|
| Frau Christina Witt-Funken |
|
| Herr Chris Wolf |
|
| Herr André Ziegenbalg |
|
Verwaltung
Frau Susan Präffke
Frau Kathrin Schuller
Frau Janine Böhme
Herr Wladimir Lobko
Gäste
4 Bürger/innen
Protokollantin
Frau Marion Nitzsche
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0033/24
Beschluss:
| 1. | Der Satzungsbeschluss Nr. DS-1068/24 vom 06.06.2024 wird aufgehoben. |
| 2. | Die überarbeitete Abwägungstabelle mit den Hinweisen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in der Fassung vom 29.08.2024 wird in der Form des Abwägungsprotokolls in der Fassung vom 29.08.2024 beschlossen. |
| 3. | Die Ergänzungssatzung „Alter Oelsener Weg 5, 5a und 6“ der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in der Fassung vom 29.08.2024 und die dazugehörige Begründung werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auszufertigen. |
|
| Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Betreff genannte Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. |
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 15
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0038/24
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 01 für die Malerarbeiten an die Firma Lippert GmbH aus 01796 Pirna.
Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 51.434,28 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 143.579,57 € (brutto).
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 13
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 2
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0039/24
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 02 für die Ausführung der technischen Ausstattung im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS-Technik) an die Firma Wolfgang Lehmann Heizung/Lüftung/Sanitär GmbH aus Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 8.989,74 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 372.470,73 € (brutto).
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 15
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0040/24
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung des Nachtrags Nr. 02 für die Dachdecker- und Zimmererarbeiten an die Firma Dachdeckermeister Toni Vacek aus 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Nachtragskosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 24.601,20 € (brutto). Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 134.166,30 € (brutto).
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 13
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 2
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0029/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Beschlüsse 297/33/07 und 193/20/06 (Aufnahmestopp für Kinder aus anderen Gemeinden) aufzuheben.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 15
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0035/24
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der Satzung zur Festsetzung der Eltenbeiträge in Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Kita-Beitragsordnung).
Die Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 14
gegen den Beschluss: — 1
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0036/24
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die Benutzung der Friedhöfe und Gebührenordnung wird beschlossen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 14
gegen den Beschluss: — 1
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0034/24
Beschluss:
Die 2. Änderung der Verordnung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) wird beschlossen.
Die Gebührenanpassung soll voraussichtlich zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 13
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 2
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0037/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz voröffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als Ortspolizeibehörde und zugleich erfüllende Gemeinde der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Polizeiverordnung VG BG-B).
Beschlussfassung: zurückgestellt
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0030/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft tritt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die festgelegten Hebesätze für das Jahr 2026 zu evaluieren und das Ergebnis dem Stadtrat im IV. Quartal 2025 vorzulegen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 13
gegen den Beschluss: — 1
Enthaltungen: — 1
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0031/24
Beschluss:
Die voraussichtlichen Sitzungstermine des Stadtrates sowie der Ausschüsse für das Jahr 2025 gemäß Anlage werden festgelegt.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 15
für den Beschluss: — 15
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0