Titel Logo
Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 11/2025
Stadt Liebstadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 28.10.2025  

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte

Herr Robert Falckenberg

Herr Egbert Grahl

Herr Rainer Kristmann

Herr Michael Martin

Herr René Meißner

Herr Rico Nickl-Müller

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow

entschuldigt

Frau Heike Wehner

entschuldigt

Herr Patrick Weller

Herr René Zboron

entschuldigt

Verwaltung

Herr Mirko Kuntzsch

Gäste

2 Bürger

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 51-11/2025

Vergabe der Gewässerunterhaltung eines Teilstücks des Großröhrsdorfer Baches

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, den Auftrag für die Gewässerunterhaltung eines Teilstücks des Großröhrsdorfer Baches an die Firma Hamann Bauunternehmen GmbH aus Reinhardtsgrimma zu vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 18.305,06 EUR brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  10

für den Beschluss:  —  10

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beschluss Nr. 52-11/2025

Annahme von Spenden gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 200,00 EUR zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  10

für den Beschluss:  —  10

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beschluss Nr. 53-11/2025

Vorbescheid zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Feuerwehrstellplatz und Parkplatz für Einsatzkräfte

Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Feuerwehrstellplatz und Parkplatz für Einsatzkräfte, Flurstücke 15 und 16 der Gemarkung Döbra in 01825 Liebstadt, Döbraer Straße, zu erteilen.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  10

für den Beschluss:  —  10

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0