Anwesenheit
Bürgermeister
Herr Thomas Peters
Stadträte
Herr Mirco Heymann
Herr Bodo Hippe
Herr Robert Kühn
Herr Jens Ulbrich
Herr Chris Wolf
Herr André Ziegenbalg
Verwaltung
Frau Janine Böhme
Herr Wladimir Lobko
Gäste
Herr Andreas Schröder
Protokollantin
Frau Susann de Coster
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0192/25
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1b der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Nebengebäudes mit Geländeregulierung auf dem Flurstück 65/25 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dorfstraße 41c, nachträglich erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 5
für den Beschluss: — 4
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 1
Befangen: — 2
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0193/25
Beschluss:
Der Technische Ausschuss beschließt im Rahmen der Neuvermietung die Instandsetzung von zwei Wohnungen im Objekt: Oelsener Straße 30C, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel sowie im Objekt: Breitenau 55, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Auftragssumme beträgt 41.150,00 € brutto. Die Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt durch die Hausverwaltung, PROFIMA, Gerichtsstraße 5, 01796 Pirna im Rahmen der Verwaltertätigkeit.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 7
für den Beschluss: — 7
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0