Jeder Hund, der drei Monate alt wird, muss unverzüglich angemeldet werden, da das Halten eines über drei Monate alten Hundes der Hundesteuerpflicht unterliegt.
Die Stadt Liebstadt bittet hiermit alle Hundehalter, die einen drei Monate alten und noch nicht gemeldeten Hund halten, diesen bis zum 31.12.2023 in der Stadtverwaltung Liebstadt anzumelden. Bis zu dieser Zeit wird davon abgesehen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Der jährliche Steuersatz für das Halten eines Hundes beträgt 52,00 € und bei zwei oder mehreren Hunden 62,00 € je Hund.
Ohne Anmeldung droht Bußgeld
Die Hundesteuer ist eine offizielle Pflichtabgabe. Wird der Hund nicht angemeldet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde.
Wir bitten daher alle Hundehalter/-innen ihrer Anmeldepflicht wahrheitsgetreu nachzukommen, um Unannehmlichkeiten bei Anzeigen oder behördlichen Kontrollen vorzubeugen.
Es handelt sich hier um eine örtliche Aufwandssteuer, welche vom Stadtrat gemäß Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz beschlossen und von der Stadt Liebstadt erhoben wird. Die Einnahmen aus dieser Steuer kommen unserer Kommune zugute.