gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. 500) geändert worden ist in Verbindung mit §§ 2 und / Absatz 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. 876) geändert worden ist, wird die Hundesteuer für das Jahr 2025 vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Hundesteuerbescheide, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Hundesteuer ist am 1. Juli 2025 für das ganze Jahr fällig.
Steuerpflichtige, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens an den Zahlungsempfänger
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
| IBAN: | DE 64 8505 0300 3000 1938 20 |
| BIC: | OSDDDE81XXX (Ostsächsische Sparkasse Dresden) |
fristgerecht zu tätigen.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Zahlungspflichtigem an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2025 zugegangen wäre. Steuerpflichtige, die keinen Steuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten, haben die Hundesteuer in gleicher Höhe wie im Jahr 2024 zu entrichten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Stadtverwaltung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter www.stadt-bgb.de (unter der Rubrik Datenschutz) oder in der Stadtverwaltung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, 19. November 2024