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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 13/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 51. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 30.11.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

vom 30.11.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Markus Funken

entschuldigt

Herr Christian Helm

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Heiko Knick

ab 18:10 Uhr

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

unentschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

ab 18:07 Uhr

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Susan Präffke

Frau Janine Böhme

Frau Carolin Fanko

Frau Julia Spenke

Gäste

Herr Müller Deutsche Bahn

6 Bürger/-innen

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0961/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt den Verkauf einer ersten Teilfläche mit einer Größe von ca. 7.800 m² des Flurstückes 239/2 der Gemarkung Gottleuba (ehemaliges „MAFAGO-Gelände“) an die Industriekultur Bad Gottleuba gemeinnützige Unternehmergesellschaft i.G.. Der Verkaufspreis beträgt 20.000,00 EUR. Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages in Verbindung stehenden Kosten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0963/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt den Verkauf einer zweiten Teilfläche mit einer Größe von ca. 7.800 m² des Flurstückes 239/2 der Gemarkung Gottleuba (ehemaliges „MAFAGO-Gelände“) an die REWE Märkte GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln. Der Verkaufspreis beträgt 171.000,00 EUR. Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis die Kosten der Vermessung und alle mit dem Abschluss des Kaufvertrages in Verbindung stehenden Kosten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0964/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zusammenhang mit der Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem „Alten MAFAGO-Gelände“ (Flurstück 239/2 der Gemarkung Gottleuba) mit der REWE Märkte GmbH, Domstraße 20 in 50668 Köln. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages gemäß Anlage sowie zur Vornahme nicht wesentlicher Änderungen, insbesondere redaktionelle Anpassungen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

8

für den Beschluss:

8

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0968/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage zum Beschluss gefertigte Stellungnahme der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zur Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz-SächsLPlG) und an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detailllierungsgrads des Umweltberichts gemäß § 8 ROG und § 2 Abs. 2 SächsLPlG zum Sachlichen Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Übersendung an den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0966/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstraße 101 in 04416 Markkleeberg, für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zum 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 auf der Basis ihres Angebotes vom 25.10.2023 als örtlichen Prüfer gemäß § 88 i. V. m. § 103, 104 und 106 Abs. 1 SächsGemO zu bestellen. Unabhängig von der Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt auch die Kassenprüfung nach § 106 Abs. 1 SächsGemO. Die Kosten für die Prüfungen belaufen sich auf insgesamt 22.242,15 EUR brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0934/23

Beschluss:

Die voraussichtlichen Sitzungstermine des Stadtrates sowie der Ausschüsse für das erste Halbjahr 2024 gemäß Anlage werden festgelegt.

Am 09.06.2024 findet die Kommunalwahl statt.

Nach Vorliegen des Wahlprüfungsbescheides sowie der Annahmeerklärungen für das Mandat als Stadtrat werden in der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2024 beschlossen

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0969/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Bildung eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als erfüllende Gemeinde mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal als beteiligte Gemeinden zu bilden.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

9

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0