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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 13/2023
Stadt Liebstadt
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Liebstadtüber die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuerfür das Kalenderjahr 2024

Sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler,

durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes neue Fassung (GrStG n.F.) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes alte Fassung vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) wird die Grundsteuer, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide, für 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel des Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.November 2024 fällig.

Abweichend hiervon wird bestimmt, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden:

-

am 15. August mit dem Jahresbeitrag, wenn dieser 15,00 €,

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am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt.

Für diejenigen Steuerzahler, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG n.F. Gebrauch gemacht haben (Antrag auf jährliche Zahlweise), wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

Die Überweisung ist unter Angabe des Buchungszeichens an den Zahlungsempfänger

Stadt Liebstadt

IBAN:

DE 44 8505 0300 3000 0260 79

BIC:

OSDDDE81XXX (Ostsächsische Sparkasse Dresden)

fristgerecht zu tätigen.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Zahlungspflichtigem an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2024 erhalten, haben die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Jahr 2023 zu entrichten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Datenschutzhinweis:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Stadtverwaltung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter www.stadt-bgb.de (unter der Rubrik Datenschutz) oder in der Stadtverwaltung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, 05. Dezember 2023

Th. Peters
Bürgermeister der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
im Auftrag der Stadt Liebstadt