Titel Logo
Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug

aus dem Protokoll der 30. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.01.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

entschuldigt

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

bis 21:00 Uhr

Frau Ines Schönfeldt

Vertretung für: Herrn Mirco Heymann

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

Herr Heiko Knick

Frau Christina Witt-Funken

ab 21:00 Uhr i. V. für Herrn Robert Kühn

Verwaltung

Frau Luisa Meschke

Frau Michaela Ulbrich

Gäste

Frau Christina Witt-Funken

Stadträtin bis 21:00 Uhr

Herr Markus Funken

Stadtrat

4 Bürger-/innen

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 798/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, den Verkauf des Flurstückes 257/2 der Gemarkung Berggießhübel vorzubereiten. Der Verkauf umfasst eine Teilfläche von ca. 1.180 qm des Grundstücks, bebaut mit dem Gebäude Talstraße 11.

Die Käufer tragen neben dem Kaufpreis alle mit der Vermessung und dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 800/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, den Verkauf einer Teilfläche von ca. 395 m² aus dem Flurstück 238/10 der Gemarkung Markersbach vorzubereiten.

Der Kauf wurde von den Eigentümern des Flurstückes 236 f der Gemarkung Markersbach beantragt.

Die Teilfläche aus dem Flurstück 238/10 der Gemarkung Markersbach ist bebaut mit der Zufahrt zum Wohnhaus und mit 2 Garagen der Antragsteller.

Die Käufer tragen neben dem Kaufpreis alle mit der Vermessung und dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 801/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Verkauf des Flurstückes 46/7 der Gemarkung Berggießhübel mit einer Größe von 892 m² vorzubereiten. Das Grundstück ist bebaut mit dem 4-Familien-Wohnhaus „Giesensteiner Straße 20“.

Die Käufer tragen neben dem Kaufpreis alle mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 802/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt, der 1. Verlängerung des Bauantrages nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur Errichtung eines Materiallagers auf dem Flurstück 7/13 der Gemarkung Hellendorf, Grenzlandsteig 28b, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 806/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Neubau von eingeschossigen Hallen auf den Flurstücken 498/1, 499/1 und 513/1 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Am Kleppisch 1 erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 810/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Neubau von eingeschossigen Hallen auf den Flurstücken 493/12 und 474/1 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Am Kleppisch 1 erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 803/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, mit dem zukünftigen Eigentümer des Flurstücks 24 a der Gemarkung Oelsen einen 5-Jahrespachtvertrag für Teilflächen der Flurstücke 485 und 93 der Gemarkung Oelsen abzuschließen.

Der Abschluss des Pachtvertrages erfolgt mit der Maßgabe, dass das komplette Flurstück 485 der Gemarkung Oelsen und die Teilfläche des Flurstückes 93 der Gemarkung Oelsen vom Pächter im Zeitraum von 5 Jahren zum Verkehrswert erworben werden kann.

Die Kosten für die Vermessung, das Gutachten und den Grunderwerb trägt der zukünftige Eigentümer des Flurstücks 24 a der Gemarkung Oelsen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 807/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Flurstück 86/6 der Gemarkung Markersbach mit einer Größe von 355 m² anzukaufen. Es handelt sich um das Grundstück, auf welchem sich der Fußgängerzugang und der Standort für den Grünschnittcontainer für den Friedhof Markersbach befinden. Der Kaufpreis beträgt 670,00 EUR. Zusätzlich übernimmt die Stadt die Kosten der Erbnachweise und des Grunderwerbs.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 813/23

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt, dass die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, vertreten durch den Bürgermeister Thomas Peters, ein Gebot in Höhe von 24.000,00 € gegenüber der IVF Immobilien, Otto-Dix-Ring 48, 01219 Dresden für den Erwerb der Grundstücke, Flurstücke 354b, 400/1, 400/2 und 401/1 der Gemarkung Kleincotta sowie das Grundstück, Flurstück 914/9 der Gemarkung Langenhennersdorf, abgibt. Die Stadt trägt neben dem Kaufpreis alle Kaufnebenkosten (ca. 1.500,00 €).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0