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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2023
Stadt Liebstadt
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Stellenausschreibung

Die Stadt Liebstadt als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtung „Zwergenhaus“ Liebstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Erzieher/-in

Die Einrichtung betreut Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis 10/11 Jahren. Der Einsatz ist in allen Bereichen (Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich) vorgesehen. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zunächst 30 Stunden, eine Option auf Mehrstunden ist angedacht. Die Vergütung erfolgt nach TVöD, die Stadt ist Mitglied im VKA.

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Abschluss als Erzieher mit staatlicher Anerkennung, Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagoge mit staatlicher Anerkennung, Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Abschluss entsprechend SächsQualiVO
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Mitarbeiterteam
  • Kreativität, Flexibilität, Kontaktfreudigkeit sowie die Fähigkeit zur Reflexion und Beobachtung
  • persönliche Identifikation mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung
  • ein hohes Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung
  • Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes und Beteiligung an Qualitätsentwicklungsverfahren
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a i. V. m. § 30 Abs. 5 BZRG (bei Einstellung ausreichend)
  • Nachweis über Masernimmunität gemäß § 20 IfSG (bei Einstellung ausreichend)

Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17.03.2023 an die

Stadtverwaltung Liebstadt

Kirchplatz 2

01825 Liebstadt

oder per Mail an verwaltung@stadt-liebstadt.de

Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Bitte beachten Sie, dass Vorstellungs- und Reisekosten nicht erstattet werden.