Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörden an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschafen auf Antrag Gruppenauskunft zu bestimmten Wählergruppen erteilen. Dies gilt auch für die am 4. Juni 2023 bevorstehende Bürgermeisterwahl in Liebstadt. Die Einwohner der Stadt Liebstadt haben jedoch die Möglichkeit der Auskunftserteilung zu Ihren Daten zu Wahlzwecken gegenüber der Meldebehörde zu widersprechen. Der Widerspruch ist für die Wirksamkeit bis zum 3. März 2023 schriftlich möglich. Nutzbar ist der im Internet unter www.stadt-bgb.de befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren oder eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldet unter vorheriger Terminvereinbarung. Die eingereichten Widersprüche werden in das Melderegister eingetragen und bleiben bis auf Widerruf oder Wegzug bestehen, so dass bereits eingetragene Übermittlungssperren nicht erneuert werden müssen.