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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 42. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 09.02.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Markus Funken

Herr Christian Helm

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Regina Kielmann

entschuldigt

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Herr Marco Morgenstern

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andre Webersen

entschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Christina Hutkai

Frau Susan Präffke

Gäste

40 Bürger-/innen

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 812/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt den Verkauf des Flurstückes 239/2 der Gemarkung Gottleuba (ehemaliges „MAFAGO-Gelände“ an die EDEKA Nordbayern Bau- Objektgesellschaft mbH. Der Verkaufspreis beträgt 205.000,00 EUR. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag gemäß Anlage abzuschließen.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

2

gegen den Beschluss:

6

Enthaltungen:

2

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 811/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Altes MAFAGO-Gelände“ (Flurstück 239/2 der Gemarkung Gottleuba) mit der EDEKA Nordbayern Bau- Objektgesellschaft mbH. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag gemäß Anlage abzuschließen.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

10

für den Beschluss:

2

gegen den Beschluss:

6

Enthaltungen:

2

Befangen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 698/22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel mit einem Verfügungsrahmen des Bürgermeisters von 10.000 €. Der beschlossene Verfügungsrahmen ist in die Hauptsatzung einzuarbeiten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 797/23

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit

Summe der ordentlichen Erträge von

8.119.001,45 €

Summe der ordentlichen Aufwendungen von

8.151.337,90 €

einem ordentlichen Jahresergebnis von

-32.336,45 €

Summe der außerordentlichen Erträge von

137.712,16 €

Summe der außerordentlichen Aufwendungen von

115.068,09 €

einem Sonderergebnis von

22.644,07 €

Gesamtergebnis

-9.692,38 €

nachrichtlich:

Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses, der mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet wird

32.336,45 €

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird

22.644,07 €

in der Finanzrechnung mit

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.884.450,48 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.101.803,09 €

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

782.647,39 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

581.402,14 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

534.242,84 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

47.159,30 €

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss

829.806,69 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-451.129,54 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

5.810,69 €

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

384.487,84 €

Anfangsbestand an liquiden Mitteln

779.085,31 €

Endbestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres

1.163.573,15 €

in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

Aktiva

Anlagevermögen

37.121.513,91 €

Umlaufvermögen

2.146.528,70 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

10.960,35 €

Passiva

Kapitalposition

24.906.697,43 €

Sonderposten

5.856.512,45 €

Rückstellungen

2.986.234,55 €

Verbindlichkeiten

5.477.590,62 €

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

51.967,91 €

Bilanzsumme

39.279.002,96 €

2. Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird zur Kenntnis genommen (§ 104 Abs. 2 SächsGemO).

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 820/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstraße 101, 04416 Markkleeberg für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zum 31.12.2016 und 31.12.2017 auf der Basis ihres Angebotes vom 20.01.2023 als örtlichen Prüfer gemäß § 88 i. V. m. §§ 103, 104 und 106 Abs. 1 SächsGemO zu bestellen. Unabhängig von der Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgt auch die Kassenprüfung nach § 106 Abs. 1 SächsGemO. Die Kosten für die Prüfungen belaufen sich auf insgesamt 15.185,11 EUR brutto.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 809/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Gebührenkalkulation 2023 - 2026 (Stand 05.01.2023) über die Gebührensätze des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“.

Es werden folgende Gebühren rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2023 neu beschlossen.

- Schmutzwasser (Volleinleitung): 3,11 €/m³

- Schmutzwasser (Teileinleitung): 1,49 €/m³

- Niederschlagswassereinleitung: 0,61 €/m²

- Weiterhin wird für die Schmutzwasser-Volleinleiter eine jährliche Grundgebühr von 39,50 €/EW erhoben.

Es werden folgende Gebühren mit Wirkung zum 01.04.2023 neu beschlossen.

- Einleitung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen: 43,53 €/m³

- Einleitung von Fäkalwasser aus privaten abflusslosen Gruben: 33,36 €/m³

Die Gebührensätze sind Ergebnis der Gebührenkalkulation Stand 05.01.2023 mit den dort beschriebenen Ermessensentscheidungen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 805/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2023 für den Abwasserbetrieb „Gottleubatal“.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 826/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltsatzung 2023 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 822/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung gemäß Anlage zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel in seiner dann aktuell gültigen Fassung mit den neuen Gebühren rückwirkend ab dem 01.01.2023.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 823/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung gemäß Anlage zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Stadt Bad Gottleuba- Berggießhübel in seiner aktuell gültigen Fassung mit den neuen Gebühren rückwirkend zum 01.01.2023 bzw. zum 01.04.2023.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 799/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Flurstück 222 l der Gemarkung Berggießhübel mit einer Größe von 420 m² (bebaut mit dem denkmalgeschützten Reihenhaus Siedlung 15) an Herrn Talha Tümtürk zu verkaufen.

Der Kaufpreis beträgt 69.000,00 EUR. Zusätzlich wird der öffentliche Durchgang durch das sog. Torbogenhaus in Form einer Dienstbarkeit abgesichert.

Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis alle mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 804/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Flurstück 222 k der Gemarkung Berggießhübel mit einer Größe von 420 m² (bebaut mit dem denkmalgeschützten Reihenhaus Siedlung 14) an Herrn Eric Greiner zu verkaufen.

Der Kaufpreis beträgt 73.000,00 EUR. Zusätzlich wird der öffentliche Durchgang durch das sog. Torbogenhaus in Form einer Dienstbarkeit abgesichert.

Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis alle mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 828/23

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Erwerb der Grundstücke, Flurstücke 354b, 400/1, 400/2 und 401/1 der Gemarkung Kleincotta sowie des Grundstückes, Flurstück 914/9 der Gemarkung Langenhennersdorf in Höhe von 24.000,00 € von der DB Netz AG vertreten durch die IVF Immobilien, Otto-Dix-Ring 48, 01219 Dresden.

Die Stadt trägt neben dem Kaufpreis alle Kaufnebenkosten (ca. 1.500,00 €).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 829/23

Beschluss:

Im Rahmen der Neuvermietung wird die Instandsetzung von 3 Wohnungen im Objekt: Breitenau 56, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel beschlossen.

Die Auftragssumme beträgt 41.750,00 € brutto.

Die Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt durch Hausverwaltung, PROFIMA, Gerichtsstraße 5, 01796 Pirna im Rahmen der Verwaltertätigkeit.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 808/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, die zukünftige Abwasserentsorgung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke im Trennsystem vorzunehmen sowie hierzu den erforderlichen Schmutzwasserkanal und den erforderlichen Niederschlagswasserkanal einschließlich der Anschlusskanäle und Prüfschächte für die Grundstücke zu verlegen und zu erstellen.

Mit Fertigstellung der Maßnahme sind die betreffenden Grundstückseigentümer aufzufordern, ihre Grundstücksentwässerungsanlage binnen 6 Monaten so zu verändern, dass eine Ableitung der Abwässer im Trennsystem möglich ist und alles anfallende Abwasser der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel überlassen wird. Eine teilweise Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken wird befürwortet.

Grundstücke:

Bad Gottleuba, An den Scheunen 2, Badstraße 12, 12 a, 12 b, 13, 14, 15

Kostenumfang der Maßnahme:

ca. 283 T€ netto (Variante 1)

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 815/23

Beschluss:

Die Satzung über die Aufwandsentschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 816/23

Beschluss:

Zur Schaffung des gemeinsamen Rathauses im „Johann-Georgen-Bad“ wird die Vergabe von notwendigen nachträglichen Planungs-, Überarbeitungs- und Abstimmungsleistungen beschlossen. Mit den Leistungen wird das Büro Langenbrunner Architekten, Hüblerstraße 13 in 01069 Dresden, beauftragt. Die Angebotssumme beträgt 4.923,03 € brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 821/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Neubau von 4 Einfamilienwohnhäusern auf dem Flurstück 308/7 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Talstraße nicht erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

9

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 827/23

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Beschaffung eines Flachsilostreuaufbaus für den städtischen Bauhof. Der Kaufpreis beträgt 13.993,21 EUR brutto. Verkäufer ist die Firma Dietmar Franke, Altenberger Str. 45 in 01809 Dohna. Der Streuautomat wird zwingend für die Ausführung des Winterdienstes benötigt und stellt damit eine unabwendbare Ausgabe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dar.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

11

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0