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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 39. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23.01.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

ab 18:03 Uhr

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Verwaltung

Frau Janine Böhme

Frau Susan Präffke

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0987/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers zum Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstück 432/5 der Gemarkung Gottleuba, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Augustusberg 3c, nicht erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

4

für den Beschluss:

4

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0988/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Gäste-Ferienhaus, Flurstück 319/4 der Gemarkung Langenhennersdorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Forsthaus 4 erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0990/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 636/25 der Gemarkung Berggießhübel mit einer Größe von ca. 359 m² vorzubereiten. Der Erwerb wurde vom Eigentümer des Flurstücks 636/27 der Gemarkung Berggießhübel beantragt. Der Erwerber trägt neben dem Kaufpreis alle mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Kosten, einschließlich der Kosten für das Verkehrswertgutachten und der Vermessung.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0