Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
einer schönen Tradition folgend, möchten wir Ihnen gern zu herausgehobenen Jubiläen, wie Alters-, Ehe oder Lebenspartnerschaftsjubiläum gratulieren.
Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit der Vollendung des 70. Lebensjahres und von Ehejubiläen erstmals anlässlich des Tages der Goldenen Hochzeit.
Die Meldebehörde darf auf Grund von § 50 Abs. 2 und 5 BMG sowie § 11 Abs. 3 SächsMeldVO eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft aus dem Melderegister erteilen, sofern Sie diesem nicht widersprechen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich.
Sofern Sie der Verarbeitung nicht zustimmen, können Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist schriftlich, per Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel möglich:
Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel
Königstr. 5
01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel
E-Mail: poststelle@stadt-bgb.de