Im Winter muss die Kommune Straßen und Wege von Schnee und Eis freihalten, um Glätteunfälle von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern zu verhindern.
Um dies gewährleisten zu können bittet der Bauhof darum, dass ausgebrachte Streugut bis zur Beendigung der Wintersaison (Ostern) liegen zu lassen. Das ausgebrachte Streugut bietet einen Schutz bei auftretender Glätte.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.