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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2025
Stadt Liebstadt
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 04.02.2025

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte

Herr Robert Falckenberg

Herr Egbert Grahl

Herr Rainer Kristmann

Herr Michael Martin

Herr René Meißner

Herr Rico Nickl-Müller

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow

Frau Heike Wehner

Herr Patrick Weller

Herr René Zboron

Gäste

Frau Susan Präffke, Kämmerin

Herr Marco Schubert, Revierleiter

Herr Dirk Vullhorst, Fa. DEG

22 Bürger

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 22-05/2025 – Neubesetzung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 4 Abs. 4 Hauptsatzung

Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich neben der Bürgermeisterin und der stellvertretenden Bürgermeisterin wie folgt zusammen:

Vertreter:

Verhinderungsvertreter:

Wehner, Heike

(Freie Wählerv. L.)

Petzold, Veronika

(Freie Wählerv. L.)

Meißner, René

(Freie Wählerv. L.)

Grahl, Egbert

(Freie Wählerv. L.)

Strehlow, Stefan (CDU)

Zboron, René (CDU)

Nickl-Müller, Rico

(BIW_SPD)

Falckenberg, Robert

(BIW_SPD)

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 23-05/2025 – Neubesetzung des Bauausschusses gemäß § 4 Abs. 4 Hauptsatzung

Der Bauausschuss setzt sich neben der Bürgermeisterin und der stellvertretenden Bürgermeisterin wie folgt zusammen:

Vertreter:

Verhinderungsvertreter:

Martin, Michael

(Freie Wählerv. L.)

Petzold, Veronika

(Freie Wählerv. L.)

Weller, Patrick

(Freie Wählerv. L.)

Wehner, Heike

(Freie Wählerv. L.)

Zboron, René (CDU)

Strehlow, Stefan (CDU)

Falckenberg, Robert

(BIW_SPD)

Nickl-Müller, Rico

(BIW_SPD)

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 24-05/2025 – Haushaltssatzung 2025 der Stadt Liebstadt einschließlich Haushaltsplan mit allen Bestandteilen und Anlagen

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Liebstadt einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 25-05/2025 – Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Liebstadt

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt das 10-jährige Forsteinrichtungswerk für den Kommunalwald der Stadt Liebstadt im Planungszeitraum 01.01.2022 – 31.12.2031. Dabei werden für die einzelnen Planungsmerkmale die Verbindlichkeiten der Anlage 1 zu Grunde gelegt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 26-05/2025 – Überarbeitung der Feuerwehrkostenersatzsatzung auf Grund der Änderung des SächsBRKG und der SächsFwO

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Liebstadt über die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Liebstadt (Feuerwehrkostenersatzsatzung – FKE-Liebstadt). Der Entwurf der Satzung, der als Niederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 27-05/2025 – Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als Ortspolizeibehörde und zugleich erfüllende Gemeinde der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Polizeiverordnung VG BG-B)

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die in der Anlage beigefügte Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als Ortspolizeibehörde und zugleich erfüllende Gemeinde der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Polizeiverordnung VG BG-B).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 28-05/2025 – Vereinsbeitritt „Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.“

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, dem Verein „Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.“ beizutreten. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Annahmeantrag zu unterzeichnen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

3

Enthaltungen:

0

Beschluss Nr. 29-05/2025 – Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Biensdorf“

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt

1.

Den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

Gemarkungsschlüssel 6743 (Großröhrsdorf):

Teilfläche 1 (SO-1) mit ca. 16,0 ha:

Flurstücke 120/1, 121/7

Teilfläche 2 (SO-2) mit ca. 18,7 ha:

Flurstücke 142/4, 169/1, 170

Teilfläche 7 (SO-7) mit ca. 9,8 ha:

Flurstücke 57/2

Teilfläche 8 (SO-8) mit ca. 8,5 ha:

Flurstücke 8/2, 9/2

Gemarkungsschlüssel 6744 (Biensdorf):

Teilfläche 3 (SO-3) mit ca. 4,2 ha:

Flurstücke 87/d, 87/g, 87/h, 87/i

Teilfläche 4 (SO-4) mit ca. 19,3 ha:

Flurstücke 93, 94, 95, 107/1

Teilfläche 5 (SO-5) mit ca. 27,0 ha:

Flurstücke 19/2, 30/1, 110/5

Teilfläche 6 (SO-6) mit ca. 26,5 ha:

Flurstücke 129, 132/1, 132/2, 139/2

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan in der Fassung vom 06.01.2025 dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage (Anlage 1).

2.

Dem Bebauungsplan die Bezeichnung „Solarpark Biensdorf" zu geben zur Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) im Sinne von § 1 Abs. 2 BauNVO in den Gemarkungen Großröhrsdorf und Biensdorf.

3.

Die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

4.

Den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller ist abzuschließen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

5

Enthaltungen:

0

Ein Stadtrat ist befangen.

Beschluss Nr. 30-05/2025 – Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt

1.

Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

2.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Biensdorf" durchgeführt.

3.

Die Änderung umfasst das Gebiet der Stadt Liebstadt.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:

13

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss

5

Enthaltungen:

0

Ein Stadtrat ist befangen.