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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 2/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 07. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 13.02.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

aus dem Protokoll der 07. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 13.02.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Paul Heier

entschuldigt

Herr Mirco Heymann

entschuldigt

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

entschuldigt

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

Frau Christina Witt-Funken

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Susan Präffke

Frau Kathrin Schuller

Frau Janine Böhme

Gäste

Frau Heike Sabel

Sächsische Zeitun

6 Bürger/-innen

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0078/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

12

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0077/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.

Die Kalkulation vom 31.01.2025 zur Erhebung einer Gästetaxe ab 01.04.2025 gemäß der Anlage 1.

2.

Die Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe zum 01.04.2025 der Stadt Bad Gottleuba- Berggießhübel gemäß der Anlage 2.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

11

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0079/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Spenden.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0070/25

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2025 des Abwasserbetriebes „Gottleubatal“ in der Fassung vom Januar 2025 wird beschlossen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

10

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

2

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0037/24

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als Ortspolizeibehörde und zugleich erfüllende Gemeinde der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal (Polizeiverordnung VG BG-B) wird beschlossen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

12

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0073/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines 26,50 m hohen Stahlgittermasten einschl. notwendiger Infrastruktur für eine Mobilfunkbasisstation und eines 2 m hohen Stabmattenzaunes, Flurstück 311/15 der Gemarkung Breitenau, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Breitenau, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: abgelehnt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

4

gegen den Beschluss:

6

Enthaltungen:

3

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0082/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Liefer- und Montageleistungen von Teeküchen an die Firma GR-Baudienstleistungen Inh. G. Rodin aus Dresden zu vergeben. Die angebotenen Kosten betragen zum derzeitigen Kenntnisstand über die anrechenbaren Kosten 11.848,08 € (brutto).

Die resultierende Auftragssumme bewegt sich im Rahmen der Kostenberechnung und somit innerhalb des bereitgestellten Budgets. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 21.777,00 € (brutto).

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0075/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 17 SächsDSchG für den Kaufvertrag vom 10.01.2025 UR-Nr.: 35/2025, Wohnhaus Waldstraße 1, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Flurstück 33/1, 33/2 und 37a der Gemarkung Bahra nicht ausgeübt wird.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0080/25

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt die Flurstücke 5 und 6/2 der Gemarkung Berggießhübel an Frau Anja Gollmann und Frau Enny Lohse zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 105.000 EUR, dies entspricht dem Verkehrswert.

Von den Käufern sind im Rahmen des Kaufvertrages zusätzlich zum Kaufpreis folgende Auflagen zu übernehmen:

-

Umsetzung des Nutzungskonzeptes zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung – dieses umfasst die Einrichtung einer Hausarztpraxis, die Einrichtung einer Zahnarztpraxis und die Herstellung von Wohnraum;

-

die Wegerechte für die Grundstücke Ladenberg 8 und 9;

-

die Kosten des Gutachtens und die Kosten bei Notar und Grundbuchamt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

13

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0