Anwesenheit
Bürgermeister
Herr Thomas Peters
Stadträte
| Herr Mirco Heymann | entschuldigt |
| Herr Bodo Hippe |
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| Herr Heiko Knick | Vertretung für: Herrn Mirco Heymann |
| Herr Robert Kühn |
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| Herr Jens Ulbrich |
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| Herr Chris Wolf |
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| Herr André Ziegenbalg |
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Gäste
Herr Andreas Schröder
Protokollantin
Frau Susann de Coster
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0217/26
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 20.06.2023 für die Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengelasses zu einem Einfamilienhaus mit Carport, Flurstück 179/17 der Gemarkung Börnersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 18b, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO vorbehaltlich der gesicherten Erschließung dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 7
für den Beschluss: — 7
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0219/26
Beschluss:
Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschließt, die Holzeinschlagsarbeiten im Bereich Tannenbusch wie folgt zu vergeben:
LOS 3 (Tannenbusch – Flst. 571/1 Gottleuba):
Einschlag von ca. 312 Festmetern Holz einschl. Rückung
Freischneiden der Wege mit Motorsäge (ca. 8 Arbeitsstunden)
an die Firma Sylvio Anter, Bad Gottleuba
Kosten ca. 11.378,00 € inkl. Mehrwertsteuer
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: — 7
für den Beschluss: — 7
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0