Anwesenheit
Bürgermeister
| Herr Thomas Peters |
Stadträte
| Herr Mirco Heymann | |
| Frau Regina Kielmann | unentschuldigt |
| Herr Robert Kühn | |
| Herr André Ziegenbalg | |
| Herr Bodo Hippe | |
| Herr Heiko Knick |
Verwaltung
| Herr Sebastian Vogel |
Gäste
| Herr Markus Funken | Stadtrat |
Protokollantin
Frau Susann de Coster
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 832/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flurstück 227/4 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Talstraße, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 833/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Anbaus an ein Einfamilienhaus, Flurstück 427 der Gemarkung Gottleuba, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Augustusberg 5, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 834/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung der Beherbergungsstätte „Haus des Gastes“ zum gemeinsamen Rathaus, Flurstück 112/3 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 6 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 835/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengelasses zu einem Einfamilienhaus mit Carport, Flurstück 179/17 der Gemarkung Börnersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 18b, nicht erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 6 |
| für den Beschluss: | 5 |
| gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |