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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug

aus dem Protokoll der 31. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28.02.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

Herr Heiko Knick

Verwaltung

Herr Sebastian Vogel

Gäste

Herr Markus Funken

Stadtrat

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 832/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Flurstück 227/4 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Talstraße, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

für den Beschluss:

gegen den Beschluss:

Enthaltungen:

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 833/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Anbaus an ein Einfamilienhaus, Flurstück 427 der Gemarkung Gottleuba, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Augustusberg 5, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

für den Beschluss:

gegen den Beschluss:

Enthaltungen:

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 834/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung der Beherbergungsstätte „Haus des Gastes“ zum gemeinsamen Rathaus, Flurstück 112/3 der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

für den Beschluss:

gegen den Beschluss:

Enthaltungen:

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 835/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengelasses zu einem Einfamilienhaus mit Carport, Flurstück 179/17 der Gemarkung Börnersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Börnersdorf 18b, nicht erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

für den Beschluss:

gegen den Beschluss:

Enthaltungen: