Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von
Montag, 03.04.2023 für eine Woche
während den Dienststunden
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Gottleuba, Königstraße 5, Kämmerei, öffentlich ausliegt.
Mit Bescheid vom 15.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt:
| - | Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 700.000,00 EUR. |
| - | Den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit 1.900.000,00 EUR festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR. |
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 16.03.2023