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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Bekanntmachung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die öffentliche Niederlegung des Haushaltsplanes 2023 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von

Montag, 03.04.2023 für eine Woche

während den Dienststunden

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Gottleuba, Königstraße 5, Kämmerei, öffentlich ausliegt.

Mit Bescheid vom 15.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2023 rechtsaufsichtlich genehmigt:

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Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 700.000,00 EUR.

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Den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit 1.900.000,00 EUR festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 16.03.2023

Th. Peters
Bürgermeister