Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 11.090.700 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen — auf 11.836.000 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf — 745.300 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 218.000 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 43.000 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf — 175.000 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf — 570.300 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital-gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 580.000 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 EUR |
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf — 9.700 EUR |
| - | im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 10.794.300 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.780.100 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 14.200 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 7.711.700 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.561.300 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -849.600 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -835.400 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 700.000 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 122.000 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 578.000 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — - -269.400 EUR |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 700.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf — 1.900.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf — 355 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 445 v. H.
für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf — 0
für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf — 0
Gewerbesteuer auf — 430 v. H.
Die Umlage der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel wird wie folgt festgesetzt: — 539.400 EUR
| Gemeinde Bahretal | 338.700 EUR |
| Stadt Liebstadt | 200.700 EUR |
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel macht vom Wahlrecht gemäß § 88b Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses im Haushaltsjahr 2023.
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 16.03.2023