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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Haushaltssatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  11.090.700 EUR

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen  —  auf 11.836.000 EUR

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  745.300 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  218.000 EUR

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  43.000 EUR

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  — 175.000 EUR

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Gesamtergebnis auf  — 570.300 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital-gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  580.000 EUR

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

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veranschlagten Gesamtergebnis auf  —  9.700 EUR

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im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  10.794.300 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.780.100 EUR

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 14.200 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.711.700 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.561.300 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -849.600 EUR

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -835.400 EUR

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  700.000 EUR

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  122.000 EUR

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  578.000 EUR

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf  —  - -269.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  700.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf  —  1.900.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  355 v. H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  445 v. H.

für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf  —  0

für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf  —  0

Gewerbesteuer auf  —  430 v. H.

§ 6

Die Umlage der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel wird wie folgt festgesetzt:  —  539.400 EUR

Gemeinde Bahretal

338.700 EUR

Stadt Liebstadt

200.700 EUR

§ 7

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel macht vom Wahlrecht gemäß § 88b Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses im Haushaltsjahr 2023.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 16.03.2023

Th. Peters
Bürgermeister