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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 40. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 27.02.2024 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Bodo Hippe

Herr Heiko Knick

Verwaltung

Frau Frances Hinz

Protokollantin

Frau Susann de Coster

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1002/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Errichtung eines Mobilfunkmasten, Flurstück 227/1 der Gemarkung Markersbach in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Markersbach, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1004/24

Beschluss:

Es wird beschlossen, den bestehenden Ingenieurvertrag aus dem Jahr 2017 mit dem Ingenieurbüro Kühnel aus Dresden anzupassen. Als Abrechnungsgrundlage wird ab der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) das verpreiste Leistungsverzeichnis angesetzt. Somit ergibt sich ein Honorar für LP 4 bis 8 inkl. örtliche Bauüberwachung von 31.914,04 € (brutto).

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-1005/24

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Nutzungsänderung betrieblicher Räume zu einer Betriebswohnung auf dem Flurstück 636/12 der Gemarkung Berggießhübel in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Oberer Ladenberg 19, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

0