Anwesenheit:
| Bürgermeisterin | |
| Frau Kristin Grahl | |
| Stadträte | |
| Herr Sebastian Frey | entschuldigt |
| Herr Egbert Grahl | |
| Herr Sebastian Hutkai | |
| Frau Bärbel Kemper | unentschuldigt |
| Herr Rainer Kristmann | |
| Frau Veronika Petzold |
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| Frau Alexandra Spindler | |
| Herr Stefan Strehlow |
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| Frau Heike Wehner |
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Verwaltung erfüllende Gemeinde
Frau Susan Präffke
Gäste
Herr Hans-Joachim Bothe, Planungsbüro Bothe
1 Bürger
Protokollantin
Frau Romy Morawietz
Beschluss Nr. 311-42/2024 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Liebstadt
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c SächsGemO festgestellt wird.
Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Liebstadt wird zur Kenntnis genommen (§ 104 Abs. 2 SächsGemO).
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfung mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 312-42/2024 – Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Liebstadt
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017 nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c SächsGemO festgestellt wird.
Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Liebstadt wird zur Kenntnis genommen (§ 104 Abs. 2 SächsGemO).
Der Schlussbericht der örtlichen Prüfung mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 313-42/2024 – Verfahrensende der Lärmaktionsplanung
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, keinen Aufstellungsbeschluss für einen Lärmaktionsplan zu fassen und das Verfahren für beendet zu erklären.
Der Beschluss wird bei 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 314-42/2024 – Aufhebung des Beschlusses Nr. 185-33/2017 zur Wahrnehmung des Ankaufsrechts von Garagen im Eigentum Dritter durch die Stadt Liebstadt
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, den Beschluss Nr. 185-33/2017 vom 24.10.2017 aufzuheben.
Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 315-42/2024 – Zukünftige Verfahrensweise zur Weiterveräußerung von Garagen Dritter auf kommunalem Grund und Boden
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, dass die Stadt Liebstadt eine Vertragsübernahme bei Weiterveräußerung einer Garage durch Dritte (derzeitiger Nutzer) an Dritte auf kommunalem Grund und Boden ab 01.04.2024 ablehnt.
Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 316-42/2024 – Abwägungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt entsprechend der Beschlussvorlage zur Abwägung, die als Anlage beigefügt ist, über die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juli 2023.
Der Beschluss wird bei 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung einstimmig bestätigt.
Beschluss Nr. 317-42/2024 – 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal – Feststellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 6 BauGB zu beantragen und diese nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Beschluss wird bei 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich bestätigt.
Beschluss Nr. 318-42/2024 – Annahme von Spenden gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Sach-/Geldspenden für den konkret benannten Zweck in Höhe von 1.290,00 EUR zu.
Der Beschluss wird bei 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen einstimmig bestätigt.