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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 06. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel vom 16.01.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Paul Heier

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe

Frau Sandra Jäpel

Herr Maik Kasischke

Herr Heiko Knick

Herr Robert Kühn

Frau Kerstin Leupold

Frau Kathleen Lindner

entschuldigt

Herr Dirk Rätze

Frau Ines Schönfeldt

Herr Andreas Schröder

Herr Jens Ulbrich

entschuldigt

Frau Christina Witt-Funken

ab 18:36 Uhr

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Janine Böhme

Frau Frances Hinz

Frau Susan Präffke

Frau Kathrin Schuller

Gäste

5 Bürger/innen

Frau Heike Sabel

Sächsische Zeitung

Herr Marko Uhlig

Zinnwald Lithium GmbH

Protokollantin

Frau Kerstin Sonntag

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0058/24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 17 SächsDSchG für den Kaufvertrag vom 05.12.2024 UR-Nr.: D 4515/2024, Wohnhaus Hellendorfer Straße 3, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Flurstück 60 der Gemarkung Gottleuba nicht ausgeübt wird.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

14

für den Beschluss:

14

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0060/25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen der Neuvermietung die Instandsetzung von 3 Wohnungen im Objekt: Talstraße 14 a - d, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Die Auftragssumme beträgt 65.000,00 € brutto. Die Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt durch die Hausverwaltung, PROFIMA, Gerichtsstraße 5, 01796 Pirna im Rahmen der Verwaltertätigkeit.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

14

für den Beschluss:

12

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0062/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2. der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die geplante Errichtung eines wasserwirtschaftlichen Zwischenlagers auf dem Flurstück 53/26 der Gemarkung Haselberg, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, An der Talsperre, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

15

für den Beschluss:

14

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0063/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Abriss einer vorhandenen Garage und Neubau einer Doppelgarage im Betriebsgelände des Antragstellers auf dem Flurstück 55/4 der Gemarkung Haselberg, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, An der Talsperre 1, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben grundsätzlich zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

15

für den Beschluss:

15

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0064/25

Beschluss:

1.

Den Anträgen eins bis drei auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Peterswalder Straße“ wird zugestimmt.

2.

Dem Antrag vier auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Peterswalder Straße“ wird nicht zugestimmt.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

15

wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen:

1

für den Beschluss:

13

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0065/25

Beschluss:

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen gemäß Grünordnungsplan des Bebauungsplanes „Peterswalder Straße“ nach § 31 Abs. 2 BauGB auf dem Flst. 65/25 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Peterswalder Straße, wird in geänderter Form zugestimmt.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

15

wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen:

1

für den Beschluss:

14

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0066/25

Beschluss:

Zu der abgestimmten Ortsdurchfahrtenvereinbarung für die S171 Erneuerung in und südlich von Bad Gottleuba (Hellendorfer Straße) wird ein Nachtrag über 145.500 € brutto zzgl. 10 % Verwaltungskosten für die Herstellung der Gehwege und Bushaltestellen beschlossen.

Der Gesamtkostenanteil der Stadt erhöht sich somit von bisher 265.100 € auf 425.150 € brutto.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 17 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

15

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

7