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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Bekanntmachung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die öffentliche Niederlegung des Haushaltsplanes 2025 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von

Montag, 31.03.2025 für eine Woche

während den Dienststunden

Montag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von

09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Gottleuba, Königstraße 5, Kämmerei, öffentlich ausliegt.

Mit Bescheid vom 07.03.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2025 rechtsaufsichtlich genehmigt:

- Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 600.000,00 EUR.

 — 

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 10.03.2025

Th. Peters
Bürgermeister