Die Stadt Liebstadt gibt bekannt, dass gemäß § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von
Montag, 31. März 2025 für eine Woche
während der Dienststunden:
| Montag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
zur Einsichtnahme im Rathaus Liebstadt, Kirchplatz 2 öffentlich ausliegt.
Mit Bescheid vom 21.02.2025 hat die Rechtsaufsichtsbehörde den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 EUR genehmigt.
Liebstadt, den 11.03.2025