Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat am 19.03.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel an der Pirnaer Straße“ in der Planfassung vom Februar 2026 gefasst.
Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, vorläufigem Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung und Auswirkungsanalyse findet in der Zeit
vom 30.03.2026 bis einschließlich 05.05.2026
im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, Zimmer 1.05, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, während der folgenden regulären Öffnungszeiten statt:
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und | 13:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr | |
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, bevorzugt per Mail an poststelle@stadt-bgb.de, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
www.stadt-bgb.de
und im zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.