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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einzelhandel an der Pirnaer Straße“ Öffentliche Auslegung der Planfassung vom Februar 2026

Öffentliche Auslegung der Planfassung vom Februar 2026

Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat am 19.03.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandel an der Pirnaer Straße“ in der Planfassung vom Februar 2026 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, vorläufigem Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung und Auswirkungsanalyse findet in der Zeit

vom 30.03.2026 bis einschließlich 05.05.2026

im Rathaus der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, Zimmer 1.05, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, während der folgenden regulären Öffnungszeiten statt:

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und

13:00 – 16:00 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, bevorzugt per Mail an poststelle@stadt-bgb.de, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

www.stadt-bgb.de

und im zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Th. Peters
Bürgermeister