Der Stadtrat der Stadt Liebstadt hat am 03.03.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Waltersdorf“ in der Planfassung vom Dezember 2025 gefasst.
Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Vorprüfung, Maßnahmenblättern sowie umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Naturschutzfachlicher Ausgleich, Bodenschutz, Geologie, Baugrund, Archäologie, Forst und Hydrologie findet in der Zeit
vom 30.03.2026 bis einschließlich 05.05.2026
im Rathaus der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, während der folgenden regulären Öffnungszeiten statt:
| dienstags | 09:00 – 12:00 Uhr und | 13:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 – 12:00 Uhr und | 13:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | 09:00 – 12:00 Uhr | |
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen, bevorzugt per Mail an poststelle@stadt-bgb.de, aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Liebstadt, Kirchplatz 2, 01825 Liebstadt, abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Liebstadt unter
www.stadt-liebstadt.de
und im zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.