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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 3/2026
Stadt Liebstadt
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Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Liebstadt vom 03.03.2026

Anwesenheit:

Bürgermeisterin

Frau Kristin Grahl

Stadträte

Herr Robert Falckenberg

Herr Egbert Grahl

Herr Rainer Kristmann

Herr Michael Martin

Herr René Meißner

Herr Rico Nickl-Müller

Frau Veronika Petzold

Frau Alexandra Spindler

Herr Stefan Strehlow

entschuldigt

Frau Heike Wehner

Herr Patrick Weller

Herr René Zboron

entschuldigt

Verwaltung

Frau Kerstin Sonntag

Gäste

Herr Mirko Schüring, Herr Dr. Wolfgang Vehse, Herr Andres Friederici, Herr Ernst Panse

(Vorhabensträger Solarpark Waltersdorf)

5 Bürger

Protokollantin

Frau Romy Morawietz

Beschluss Nr. 60-15/2026

Haushaltssatzung 2026 der Stadt Liebstadt einschließlich Haushaltsplan mit allen Bestandteilen und Anlagen

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Liebstadt einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  11

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Beschluss Nr. 61-15/2026

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, 2 Terrassen und PV-Anlage –

Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, 2 Terrassen und PV-Anlage auf dem Flurstück 8/3 der Gemarkung Großröhrsdorf in 01825 Liebstadt, Großröhrsdorfer Straße 46 zu erteilen.

Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  10

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Ein Stadtrat ist befangen.

Beschluss Nr. 62-15/2026

Nachträglicher Antrag auf Umnutzung vorhandener Wohnungen wegen Leerstand –

Stellungnahme der Gemeinde

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung von 2 der 3 Wohnungen wegen Leerstandes, Flurstück 12 der Gemarkung Seitenhain in 01825 Liebstadt, Seitenhain 13 vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu erteilen.

Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO vorbehaltlich der gesicherten Erschließung dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  9

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  0

Zwei Stadträte sind befangen.

Beschluss Nr. 63-15/2026

Vorbereitung zum Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Döbra

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt ermächtigt die Bürgermeisterin, den Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Döbra vorzubereiten. Auf dem Grundstück befindet sich der Buswendeplatz und 2 Garagen, die bereits im Eigentum der Stadt Liebstadt stehen.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  10

gegen den Beschluss:  —  0

Enthaltungen:  —  1

Beschluss Nr. 64-15/2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Waltersdorf“ –

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes

1.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf“ in der Fassung vom 19.12.2025, einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt.

2.

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf“ in der Fassung vom 19.12.2025, einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

3.

Der Stadtrat beschließt, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  4

gegen den Beschluss:  —  3

Enthaltungen:  —  2

Zwei Stadträte sind befangen.

Beschluss Nr. 65-15/2026

Außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf

Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den geschlossenen Pachtvertrag vom 18.06.2024 über eine Teilfläche des Grundstücks, Flurstück 216/3 mit ca. 11.7 ha

der Gemarkung Waltersdorf zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf mit der Fima Solarpark Waltersdorf GmbH i.G., Nentmannsdorf 61, 01819 Bahretal bzw. der Solarpark Waltersdorf GmbH & Co. KG, Waltersdorfer Str. 1, 01825 Liebstadt und Herrn Mirko Schüring außerordentlich zu kündigen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend:  —  11

für den Beschluss:  —  6

gegen den Beschluss:  —  2

Enthaltungen:  —  1

Zwei Stadträte sind befangen.