| Anwesenheit: | ||
| Bürgermeisterin | ||
| Frau Kristin Grahl | ||
| Stadträte | ||
| Herr Robert Falckenberg | ||
| Herr Egbert Grahl | ||
| Herr Rainer Kristmann |
| |
| Herr Michael Martin | ||
| Herr René Meißner |
| |
| Herr Rico Nickl-Müller | ||
| Frau Veronika Petzold |
| |
| Frau Alexandra Spindler |
| |
| Herr Stefan Strehlow | entschuldigt |
|
| Frau Heike Wehner |
| |
| Herr Patrick Weller |
| |
| Herr René Zboron | entschuldigt |
|
Verwaltung
Frau Kerstin Sonntag
Gäste
Herr Mirko Schüring, Herr Dr. Wolfgang Vehse, Herr Andres Friederici, Herr Ernst Panse
(Vorhabensträger Solarpark Waltersdorf)
5 Bürger
Protokollantin
Frau Romy Morawietz
Beschluss Nr. 60-15/2026
Haushaltssatzung 2026 der Stadt Liebstadt einschließlich Haushaltsplan mit allen Bestandteilen und Anlagen
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt die Haushaltssatzung 2026 der Stadt Liebstadt einschließlich des Haushaltsplanes mit allen Bestandteilen und Anlagen gemäß §§ 74 und 75 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächGemO) in Verbindung mit § 76 SächsGemO.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 11
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Beschluss Nr. 61-15/2026
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, 2 Terrassen und PV-Anlage –
Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und 3 Stellplätzen, 2 Terrassen und PV-Anlage auf dem Flurstück 8/3 der Gemarkung Großröhrsdorf in 01825 Liebstadt, Großröhrsdorfer Straße 46 zu erteilen.
Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 10
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Ein Stadtrat ist befangen.
Beschluss Nr. 62-15/2026
Nachträglicher Antrag auf Umnutzung vorhandener Wohnungen wegen Leerstand –
Stellungnahme der Gemeinde
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, entsprechend § 4 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Liebstadt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Bauantrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung von 2 der 3 Wohnungen wegen Leerstandes, Flurstück 12 der Gemarkung Seitenhain in 01825 Liebstadt, Seitenhain 13 vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu erteilen.
Damit stimmt die Stadt Liebstadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO vorbehaltlich der gesicherten Erschließung dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 9
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 0
Zwei Stadträte sind befangen.
Beschluss Nr. 63-15/2026
Vorbereitung zum Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Döbra
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt ermächtigt die Bürgermeisterin, den Ankauf des Flurstückes 16 der Gemarkung Döbra vorzubereiten. Auf dem Grundstück befindet sich der Buswendeplatz und 2 Garagen, die bereits im Eigentum der Stadt Liebstadt stehen.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 10
gegen den Beschluss: — 0
Enthaltungen: — 1
Beschluss Nr. 64-15/2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Waltersdorf“ –
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes
| 1. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf“ in der Fassung vom 19.12.2025, einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt. |
| 2. | Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Waltersdorf“ in der Fassung vom 19.12.2025, einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. |
| 3. | Der Stadtrat beschließt, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 4
gegen den Beschluss: — 3
Enthaltungen: — 2
Zwei Stadträte sind befangen.
Beschluss Nr. 65-15/2026
Außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf
Der Stadtrat der Stadt Liebstadt beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den geschlossenen Pachtvertrag vom 18.06.2024 über eine Teilfläche des Grundstücks, Flurstück 216/3 mit ca. 11.7 ha
der Gemarkung Waltersdorf zum Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage in Waltersdorf mit der Fima Solarpark Waltersdorf GmbH i.G., Nentmannsdorf 61, 01819 Bahretal bzw. der Solarpark Waltersdorf GmbH & Co. KG, Waltersdorfer Str. 1, 01825 Liebstadt und Herrn Mirko Schüring außerordentlich zu kündigen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
von 13 Stadträten einschl. Bürgermeisterin waren anwesend: — 11
für den Beschluss: — 6
gegen den Beschluss: — 2
Enthaltungen: — 1
Zwei Stadträte sind befangen.