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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 4/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 32. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 04.04.2023 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Frau Regina Kielmann

unentschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr André Ziegenbalg

Herr Markus Funken

Vertretung für: Herrn Bodo Hippe

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Herr Heiko Knick

entschuldigt

Herr Marco Morgenstern

Vertretung für: Herrn Heiko Knick

Verwaltung

Frau Luisa Meschke

Gäste

Frau Christina Witt-Funken

Stadträtin

1 Bürger

Protokollantin

Frau Marion Nitzsche

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 852/23

Beschluss:

1.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mit der Stadt Liebstadt und der Gemeinde Bahretal in der Fassung vom 04.04.2023, einschließlich der Begründung in der Fassung vom 04.04.2023 werden gebilligt.

2.

Es wird beschlossen, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.04.2023, einschließlich der Begründung in der Fassung vom 04.04.2023 und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

3.

Es wird beschlossen, die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlussfassung: Vorberatung - einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 853/23

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Umbau des Einfamilienhauses, Flurstück 76 der Gemarkung Gottleuba, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hellendorfer Straße 11, erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

5

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: 854/23

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Flurstück 318/1 der Gemarkung Markersbach mit einer Größe von 1.360 m² anzukaufen. Der Kaufpreis beträgt 500,00 Euro. Zusätzlich übernimmt die Stadt die Kosten des Grunderwerbs.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

6

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0