Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von
Montag, 29.04.2024 für eine Woche
während den Dienststunden
| Montag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr |
|
|
| Dienstag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von | 09:00 bis 12:00 Uhr |
|
|
| Donnerstag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr | und | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von | 09:00 bis 12:00 Uhr |
|
|
zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Gottleuba, Königstraße 5, Kämmerei, öffentlich ausliegt.
Mit Bescheid vom 21.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt:
| - | Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000,00 EUR. |
| - | Den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 745.000,00 EUR. |
Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 25.03.2024