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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 4/2024
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Bekanntmachung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel über die öffentliche Niederlegung des Haushaltsplanes 2024 der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel gibt bekannt, dass gem. § 76 Abs. 3 und § 119 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 einschließlich Plan und Anlagen in der Zeit von

Montag, 29.04.2024 für eine Woche

während den Dienststunden

Montag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von

09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

und

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von

09:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Gottleuba, Königstraße 5, Kämmerei, öffentlich ausliegt.

Mit Bescheid vom 21.03.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 rechtsaufsichtlich genehmigt:

-

Den in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000,00 EUR.

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Den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 745.000,00 EUR.

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 25.03.2024

Th. Peters
Bürgermeister