Titel Logo
Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 4/2025
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll der 06. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 01.04.2025 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

Herr Bodo Hippe entschuldigt

Herr Robert Kühn

Herr Dirk Rätze Vertretung für: Herrn Bodo Hippe

Herr Jens Ulbrich

Herr Chris Wolf

Herr André Ziegenbalg

Verwaltung

Frau Janine Böhme Bauamtsleiterin

Protokollantin

Frau Susann de Coster

 — 

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0099/25

Beschluss:

Der Technische Ausschuss beschließt, den Kaufantrag der Eheleute Anke und Peter Endler über eine Teilfläche des Grundstücks, Flurstück 69/2 der Gemarkung Markersbach, abzulehnen. Die Teilfläche beträgt ca. 80 m².

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0100/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Grundrissanpassung und Errichtung eines Essens- und Getränkeausschanks für das Gartenrestaurant sowie Eingangsüberdachung zum Biergarten auf dem Flurstück 112a und 87a der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Str. 11, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

2

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0103/25

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Erstellung eines tragbaren Unterbaus und Asphaltierung der Geländeeinfahrt, Lagerplätze und Hallenzufahrten; Setzen eines schweren Bordes entlang der Überschwemmungsgebietslinie und Entwässerung, Flurstücke 214/15, 214/1, 634/1, 633/3 und 633/6 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Grenzlandstr. 29 nicht erteilt.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.

Beschlussfassung: zurückgestellt