Anwesenheit
Bürgermeister
Herr Thomas Peters
Stadträte
Herr Mirco Heymann
Herr Bodo Hippe entschuldigt
Herr Robert Kühn
Herr Dirk Rätze Vertretung für: Herrn Bodo Hippe
Herr Jens Ulbrich
Herr Chris Wolf
Herr André Ziegenbalg
Verwaltung
Frau Janine Böhme Bauamtsleiterin
Protokollantin
Frau Susann de Coster
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DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0099/25
Beschluss:
Der Technische Ausschuss beschließt, den Kaufantrag der Eheleute Anke und Peter Endler über eine Teilfläche des Grundstücks, Flurstück 69/2 der Gemarkung Markersbach, abzulehnen. Die Teilfläche beträgt ca. 80 m².
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 7 |
| für den Beschluss: | 7 |
| gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0100/25
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Grundrissanpassung und Errichtung eines Essens- und Getränkeausschanks für das Gartenrestaurant sowie Eingangsüberdachung zum Biergarten auf dem Flurstück 112a und 87a der Gemarkung Berggießhübel, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Str. 11, erteilt werden.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.
Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt
| von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: | 7 |
| für den Beschluss: | 5 |
| gegen den Beschluss: | 2 |
| Enthaltungen: | 0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0103/25
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Erstellung eines tragbaren Unterbaus und Asphaltierung der Geländeeinfahrt, Lagerplätze und Hallenzufahrten; Setzen eines schweren Bordes entlang der Überschwemmungsgebietslinie und Entwässerung, Flurstücke 214/15, 214/1, 634/1, 633/3 und 633/6 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Grenzlandstr. 29 nicht erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben nicht zu.
Beschlussfassung: zurückgestellt