Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel folgendes bekannt:
Die 1. Mahnung nach § 13 SächsVwVG vom 17.03.2026, zum Personenkonto 104844, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Eike Brandau (letzte bekannte Adresse: Bahnhofstraße 16, 04683 Naunhof) im Namen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, bekannt gemacht.
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist uns bekannt, Zustellungsversuche durch die Post blieben aber ergebnislos.
Der Betroffene kann bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kämmerei / Kasse, Sebastian-Kneipp-Straße 10 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.
Der oben genannte Verwaltungsakt und die Mahnung gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.
Datum: 30.03.2026