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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 4/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Öffentliche Bekanntmachung der Kämmerei / Kasse

Öffentliche Zustellung gemäß § 10

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Öffentliche Bekanntmachung eines Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheid 2026

Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel folgendes bekannt:

Der Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheid für das Jahr 2026 vom 13.01.2026, zum Personenkonto 100141, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Jens Irmisch (letzte bekannte Adresse: Grenzlandstraße 3, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel) im Namen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Sebastian-Kneipp-Straße 10 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, bekannt gemacht.

Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.

Der Betroffene kann bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Kämmerei / Kasse, Sebastian-Kneipp-Straße 10 in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.

Der oben genannte Verwaltungsakt gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechtsverluste entstehen.

Datum: 09.04.2026

 

 

 

Thomas Peters 
Bürgermeister