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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 4/2026
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Auszug aus dem Protokoll der 14. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14.04.2026 vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates

Anwesenheit

Bürgermeister

Herr Thomas Peters

Stadträte

Herr Mirco Heymann

 

Herr Bodo Hippe

entschuldigt

Herr Robert Kühn

 

Herr Dirk Rätze

Vertretung für: Herrn Bodo Hippe

Herr Jens Ulbrich

 

Herr Chris Wolf

 

Herr André Ziegenbalg

 

Protokollantin

Frau Susann de Coster

 

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0231/26

Beschluss:

Es wird beschlossen:

  1. den bestehenden Planervertrag „Umbau von Bushaltestellen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel“ vom Juli 2019 mit dem Ingenieurbüro Ulrich Karsch so zu ändern, dass die Leistungsphasen 4 - 8 inkl. örtliche Bauüberwachung für die „Wendeanlage Breitenau“ entfallen.
  2. die Planungsleistung für die weiteren Leistungsphasen 4 - 8 inkl. örtliche Bauüberwachung für die Buswendeanlage Breitenau an das Ingenieurbüro Kühnel aus Dresden zu vergeben. Die Planungskosten belaufen sich auf 12.860,08 € brutto nach jetzigem Stand der anrechenbaren Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach verpreistem Leistungsverzeichnis.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

5

gegen den Beschluss:

1

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0232/26

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Stadtverwaltung zu ermächtigen, das benötigte Elektromaterial zur Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung in der Grenzlandstraße im OT Hellendorf innerhalb des finanziellen Rahmens von 20.500 € brutto beim jeweils günstigsten Anbieter zu erwerben.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0234/26

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Montage des städtischen Beleuchtungsmaterials zur Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung in der Grenzlandstraße im OT Hellendorf an die Firma Elektro Kühnel aus Altenberg zu vergeben. Der Auftragswert liegt bei 6.812,75 € brutto.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0235/26

Beschluss:

Es wird beschlossen, das Angebot über das Anschließen der Parkplatzbeleuchtung und der Wallbox im Elektroraum des Rathauses der Elektrofirma Stasch Elektro-Technik GmbH aus Freital zu beauftragen. Die Angebotssumme beträgt 6.280,34 € brutto.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0237/26

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Ersatzneubau eines Carports mit Solaranlage, Flurstück 518/4 der Gemarkung Hellendorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Birkenallee 2b, erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben zu.

Beschlussfassung: mehrheitlich bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

6

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0238/26

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung eines Teils einer Scheune in Wohnnutzung, Flurstück 76/1 der Gemarkung Langenhennersdorf, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Hauptstraße 15, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu.

Beschlussfassung: einstimmig bestätigt

von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend:

7

für den Beschluss:

7

gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

DS-Nr./Beschluss-Nr.: DS-0240/26

Beschluss:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1e der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel kann das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Schafstalls für 250 Mutterschafe mit Heuboden und die Nutzungsänderung bzw. Sanierung für eine Schlachtstätte im Gebäudebestand, Flurstück 111/3 der Gemarkung Bienhof, in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bienhof 4, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung erteilt werden.

Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu.

Beschlussfassung: zurückgestellt