Anwesenheit | |
Bürgermeister | |
Herr Thomas Peters |
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Stadträte | |
Herr Mirco Heymann |
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Frau Regina Kielmann |
unentschuldigt |
Herr Robert Kühn |
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Herr André Ziegenbalg |
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Herr Christian Helm |
Vertretung für: Herrn Heiko Knick |
Herr Bodo Hippe |
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Herr Heiko Knick |
entschuldigt |
Verwaltung | |
Frau Janine Wienigk |
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Protokollantin | |
Frau Susann de Coster |
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DS-Nr./Beschluss-Nr.: 862/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für die Umnutzung eines Stallgebäudes zu Wohnräumen und Werkstatt, Flurstück 10/4 der Gemarkung Hellendorf in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Grenzlandstraße 22, unter Vorbehalt der gesicherten Erschließung, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben grundsätzlich zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: |
6 |
für den Beschluss: |
6 |
gegen den Beschluss: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
DS-Nr./Beschluss-Nr.: 863/23
Beschluss:
Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Antrag nach § 68 SächsBO des Antragstellers für den Neubau eines Zentralen Horts, Flurstücke 540, 541 und 542 der Gemarkung Berggießhübel in 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Makarenkostraße 15b, vorbehaltlich der gesicherten Erschließung, erteilt.
Damit stimmt die Stadt in ihrer Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO dem Vorhaben grundsätzlich zu.
Beschlussfassung: einstimmig bestätigt
von 7 Stadträten einschl. BM waren anwesend: |
6 |
für den Beschluss: |
6 |
gegen den Beschluss: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |