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Lokal-Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt, Bahretal
Ausgabe 5/2023
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
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Das Ordnungswesen informiert

Mit Beschluss des Stadtrates vom 03.03.2022 wurde das Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beschlossen. Im Rahmen der Umsetzung der Parkraumkonzeption wurde am 23.03.2023 das gebührenpflichtige Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Stadt, die Parkgebührenverordnung, beschlossen. Mit der Aufstellung der Parkautomaten wird in folgenden Straßen künftig das Parken gebührenpflichtig:

Bad Gottleuba

Ernst-Hackebeil-Straße

Berggießhübel

Parkplatz „Alter Bahnhof“ Ladenberg

Parkplatz „Marie-Louise-Stolln“ Talstraße

Auch werden im Bereich der Ernst-Hackebeil-Straße und dem Parkplatz „Alter Bahnhof“ Flächen für das Bewohnerparken ausgewiesen. Mit einem Bewohnerparkausweis darf in den ausgewiesenen Bereichen geparkt werden bzw. kann man innerhalb des Bewohnerparkgebietes unter Umständen sein Fahrzeug auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht abstellen. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises auf der Beschilderung ausgewiesen sein.

Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.

Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet abgestellt werden.

Personen, die

  • in dem von der Parkregelung betroffenen Gebiet tatsächlich wohnen (Haupt- oder Nebenwohnsitz),
  • dort amtlich gemeldet sind,
  • einen Führerschein mindestens der Fahrerlaubnisklasse B für Pkw bzw. A für Krafträder (ab 50 cm³) besitzen und
  • über ein eigenes Fahrzeug (Pkw oder gleichgestelltes Kfz bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse) verfügen bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen,

erhalten einen Bewohnerparkausweis.

Dies gilt nicht für Bewohner, denen auf Privatgelände Stellplätze (eigene, angemietete oder anmietbare) zur Verfügung stehen.

Ist der die Bewohner nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist von dem Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich. Die Halterbestätigung wird nur anerkannt, wenn diese von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Großeltern ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse sind vorzulegen.

Kann der Bewohner den Antrag nicht persönlich stellen, muss die vertretungsberechtige Person zusätzlich eine Vollmacht vorlegen.

Antragsberechtigt sind auch in dem Gebiet ansässige Gewerbetreibende / Firmen.

Wer Interesse an einem Bewohnerparkausweis hat, kann diesen mit dem auf der Internetseite der Stadt bereitgestellten Formular beantragen. Der Bewohnerparkausweis ist jeweils längstens für ein Kalenderjahr gültig und verliert bei Wegzug seine Gültigkeit.

Die Kosten betragen 30,00 Euro pro Jahr. Diese Gebühr ist keine Parkgebühr, sondern wird für die Amtshandlung erhoben, welche mit der Ausstellung des Parkausweises abgeschlossen ist. Es besteht daher kein Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung der festgelegten Gebühr. Neuausstellungen wegen Verlust sind gebührenpflichtig. Die Beantragung ist auch persönlich im Rathaus Berggießhübel, Sachgebiet Ordnungswesen unter Vorlage des Personalausweises und der Fahrzeugpapiere möglich. Nach Ausstellung des Parkausweises wird der Antragsteller informiert, der Ausweis kann dann in der Stadtkasse im Rathaus Bad Gottleuba abgeholt werden. Die Bezahlung ist in bar oder per Karte möglich.

Rundholz
Ordnungswesen